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Degussa: Barabfindung auf 42,66 EUR je Stückaktie festgelegt - Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag festgelegt
Die RAG Projektgesellschaft mbH, Essen, hat heute dem Vorstand der Degussa AG mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Degussa AG (Squeeze-out) auf 42,66 EUR je Stückaktie der Degussa AG festgelegt hat. Die Festlegung des Abfindungsbetrages erfolgte auf Grundlage einer von der KPMG erstellten gutachtlichen Stellungnahme zur Ermittlung des Unternehmenswertes der Degussa AG.

Ferner hat sich die Degussa AG heute mit der RAG Projektgesellschaft mbH auf den Inhalt eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages verständigt, wie er zwischen den Parteien abgeschlossen werden soll. Für die außenstehenden Aktionäre der Degussa AG ist eine jährliche Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG in Höhe von brutto 2,15 EUR (netto gegenwärtig 1,87 EUR) je Stückaktie und eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von 42,66 EUR je Stückaktie vorgesehen. Diese Beträge wurden von der Geschäftsführung der RAG Projektgesellschaft mbH und dem Vorstand der Degussa AG ebenfalls auf der Grundlage einer von der KPMG erstellten gutachtlichen Stellungnahme zur Ermittlung des Unternehmenswertes der Degussa AG vereinbart.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und der Squeeze-out bedürfen jeweils der Zustimmung der Hauptversammlung der Degussa AG. Es ist vorgesehen, dass in der am 29./30. Mai 2006 in Düsseldorf stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Degussa AG über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und den Squeeze-out Beschluss gefasst wird. Der Aufsichtsrat der Degussa AG entscheidet über die diesbezüglichen Beschlussvorschläge und die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in seiner Sitzung am 13. April 2006.

Veröffentlichungsdatum: 07.04.2006 - 13:49
Redakteur: rpu
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