neosino: Staatsanwaltschaft hat Ermittlungsverfahren eingestellt
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Tatbestände sind nach dem Ergebnis der Ermittlungsbehörde nicht gegeben
Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt, Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen, hat das Ermittlungsverfahren gegen Vorstände und Aufsichtsräte der neosino nanotechnologies AG eingestellt (§ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung). Die von der Staatsanwaltschaft geprüften möglichen Tatbestände sind nach dem Ergebnis der Ermittlungsbehörde nicht gegeben.
Das Ermittlungsverfahren war auf Grund einer anonymen Anzeige nach der Berichterstattung des ARD-Magazins Panorama vom 9. März 2006 eingeleitet worden. Ein namenloser Anzeigeerstatter hatte Bezug auf diesen Beitrag genommen, wonach die Angaben im Börsenprospekt der Gesellschaft zur Partikelgröße angeblich nicht zutreffend wären.