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Deutsche Wohnen: Beherrschungsvertrag vor Auflösung
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Zumindest sind die Voraussetzungen dafür grundsätzlich erfüllt
Die Deutsche Wohnen AG teilte heute mit, dass zum Handelsschluss des 8. Mai 2006 die Voraussetzungen für die Aufhebung des zwischen der DB Real Estate Management GmbH und der Deutsche Wohnen AG bestehenden Beherrschungsvertrages grundsätzlich erfüllt sind.
Die damit einhergehende bilanzielle Entflechtung von der Deutschen Bank Gruppe soll mit der erforderlichen Eintragung der Beendigung des Beherrschungsvertrages im Handelsregister zum 30. Juni 2006 bewirkt werden.
Die Deutsche Wohnen AG will aufgrund dieser neuen Situation ihre Positionierung auf dem deutschen Wohnungsmarkt weiter ausbauen und den inneren Wert der Gesellschaft durch Portfoliozukäufe steigern. Der deutsche Wohnungsmarkt biete der Deutsche Wohnen AG hierzu gute Chancen, hieß es.