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Jenoptik obsiegt vor dem Bundesgerichtshof - Ad-Hoc Mitteilung vom Montag
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 8. Mai 2006 der Revision der JENOPTIK AG in einem Fall stattgegeben, in dem ein DEWB-Aktionär von der Jenoptik die Übernahme von mehr als 11.000 Aktien gegen Zahlung einer Abfindung von je 26,51 EUR verlangt und vor dem Oberlandesgericht Jena ein obsiegendes Urteil erstritten hatte.

Damit haben nach Auffassung des BGH DEWB-Aktionäre, die der JENOPTIK AG ihre Aktien angedient haben, zu beweisen, dass sie die Aktien vor der Beendigung des Unternehmensvertrages zwischen der JENOPTIK AG und der DEWB AG erworben haben. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Unternehmensvertrages wurden ca. 70.000 Aktien von außenstehenden Aktionären gehalten. Bisher wurden Abfindungen für 13.921 Aktien gezahlt, für die DEWB-Aktionäre den geforderten Nachweis erbracht haben.

Veröffentlichungsdatum: 08.05.2006 - 16:11
Redakteur: rpu
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