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Verwaltungsrat hat Prognose betreffend den Ausgang des bundesgerichtlichen Verfahrens überprüft
Im Zusammenhang mit dem Q1/2006-Abschluss hat der Verwaltungsrat die Prognose betreffend den Ausgang des bundesgerichtlichen Verfahrens (Eintragung der Kapitalerhöhung) überprüft. Zwischenzeitliche neue juristische Abklärungen haben ergeben, dass sich die positive Auffassung des Verwaltungsrates nicht aufrecht erhalten lässt. Der Verwaltungsrat prüft derzeit die möglichen Auswirkungen einer negativen Entscheidung des Bundesgerichts auf die Vermögenslage der Gesellschaft. Sollte daraus resultieren, dass die Gesellschaft sowohl zu Fortführungs- als auch zu Veräusserungswerten überschuldet ist, wird der Verwaltungsrat die gesetzlich vorgeschriebenen Massnahmen treffen.