Vorstand und Aufsichtsrat der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft, München, haben beschlossen, der Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Juli 2006 eine Herabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke der Rückzahlung an die Aktionäre der Gesellschaft vorzuschlagen.
Im Wege der Herabsetzung nach den Vorschriften der §§ 222 ff AktG soll das Grundkapital von derzeit 2.074.800,00 EUR um 638.400,00 EUR auf 1.436.400,00 EUR herabgesetzt werden. Mit der Durchführung der Kapitalherabsetzung verringert sich der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals von derzeit 26,00 EUR um 8,00 EUR auf 18,00 EUR. Das Grundkapital der Gesellschaft ist auch nach erfolgter Kapitalherabsetzung eingeteilt in Stück 79.800 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien.