AGOR hält weiterhin 45,1% an der a.i.s
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Pflichtübernahmeangebot wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurückgenommen
Die EWS Euro Waste Service AG, Königswinter hat der AGOR AG mitgeteilt, dass sie ihren Antrag auf Befreiung von dem Pflichtübernahmeangebot gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG i.V.m. § 9 Satz 1 Nr.3 der WpÜG- Angebotsverordnung wegen der Sanierung der a.i.s AG, Köln wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurückgenommen hat.
Die in dem Aktienkauf- und Übertragungsvertrag vom 02. November 2005 zwischen der AGOR AG und der EWS Eurowaste Service AG vereinbarte aufschiebende Bedingung zum Verkauf und Übertragung von 45,1% der Aktien an der a.i.s. AG ist damit nicht eingetreten. Die AGOR AG hält weiterhin 45,1% an der a.i.s AG.