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M.A.X. Automation: Schadensersatzklage gegen Ex-Vorstände erfolgreich
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1 Mio. EUR vom zuständigen D&O-Versicherer erhalten
Die M.A.X. Automation AG hat gegen zwei im Jahre 1999 ausgeschiedene Vorstandsmitglieder mit einer Schadensersatzklage Ansprüche von knapp 1 Mio. EUR erfolgreich durchgesetzt. Gegenstand der Klage war ein von den ehemaligen Vorständen im Herbst 1998 geschlossenes Geschäft, in dem hinsichtlich eines Darlehens der Gesellschaft ein Währungsswap in japanische Yen vereinbart wurde. Aufgrund der anschließenden Entwicklung des Währungskurses waren der Gesellschaft erhebliche Vermögensnachteile entstanden.
Das Landgericht München I hat in dem Verhalten der ehemaligen Vorstände eine Verletzung ihrer Vorstandspflichten gesehen und diese gemäß § 93 AktG zum Schadensersatz verurteilt. Die hiergegen gerichtete Berufung der ehemaligen Vorstandsmitglieder ist vom Oberlandesgericht München einstimmig zurückgewiesen worden. Dieser Beschluss ist gemäß § 522 Abs. 3 ZPO unanfechtbar. Damit ist das klagestattgebende Urteil des Landgerichtes München I rechtskräftig. Die M.A.X. Automation AG hat vom zuständigen D&O-Versicherer - noch unter dem Vorbehalt der Rückforderung - nunmehr eine Zahlung von knapp 1 Mio. EUR erhalten, die in 2006 vollständig ergebniswirksam vereinnahmt wird.
Der Vorstand geht nach derzeitigem Kenntnisstand davon aus, dass es nicht zu einer Rückforderung kommen wird.