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IPC Archtec: Gesellschaft soll liquidiert werden - Sonderausschüttung in Höhe von 1,55 EUR je Aktie geplant
Vorstand und Aufsichtsrat der IPC Archtec AG haben am heutigen Tag beschlossen, der für den 29. Juni 2006 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft eine Sonderausschüttung in Höhe von 1,55 EUR je Aktie sowie die Liquidation der Gesellschaft vorzuschlagen.

a) Die Gesellschaft verfügt ausweislich ihres Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2005 über gebundene Kapitalrücklagen in Höhe von 19.750.645,58 EUR. Für den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft, der sich in den vergangenen Jahren zurückentwickelt hat, sind so umfangreiche Kapitalrücklagen nicht notwendig. Die Gesellschaft beabsichtigt deshalb, die vorhandenen Kapitalrücklagen im Umfang von 7.762.865,00 EUR aufzulösen und die so frei werdenden Mittel an die Aktionäre auszuschütten. Bezogen auf die derzeitig im Umlauf befindlichen 5.008.300 Aktien ergibt sich ein Ausschüttungsbetrag von 1,55 EUR je Aktie.

Aufgrund der Bestimmungen des Aktiengesetzes erfolgt die Ausschüttung zunächst im Wege einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, in deren Rahmen 7.762.865,00 EUR aus der Kapitalrücklage in Grundkapital umgewandelt und das Grundkapital ohne Ausgabe neuer Stückaktien um diesen Betrag erhöht wird. Anschließend wird das erhöhte Grundkapital im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung um den zuvor beschlossenen Kapitalerhöhungsbetrag und damit wieder auf den ursprünglichen Betrag reduziert. Dies erfolgt ebenfalls ohne Veränderung der Aktienzahl.

Der Tag der Ausschüttung hängt - eine zustimmende Beschlussfassung der Hauptversammlung am 29. Juni 2006 vorausgesetzt - von den Terminen der Eintragung des Beschlusses zur Kapitalherabsetzung in das Handelsregister und der danach erfolgenden Bekanntmachung im Bundesanzeiger ab. Die Auszahlung des so freigesetzten Kapitals darf aus rechtlichen Gründen erst nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses im Handelsregister erfolgen und nachdem etwaigen Gläubigern, die sich rechtzeitig gemeldet haben, Befriedigung oder Sicherheit geleistet worden ist. Die Ausschüttung wird daher voraussichtlich in das erste Kalenderquartal 2007 fallen.

b) Der Beschlussvorschlag für die Hauptversammlung zur Auflösung der Gesellschart sieht vor, dass die Gesellschaft mit der Eintragung der ordentlichen Kapitalherabsetzung im Handelsregister aufgelöst wird. Vorstand und Aufsichtsrat folgen mit diesem Beschlussvorschlag dem mehrfach in den vergangenen Hauptversammlungen geäußerten Wunsch seitens der Aktionäre, die Gesellschaft aufzulösen. Das Geschäftskonzept des Verkaufs von Computern und Zubehör ist in Folge der allgemein bekannten gewordenen umsatzsteuerlichen Nichtanerkennung innergemeinschaftlicher Lieferungen durch die Steuerbehörden zum Erliegen gekommen und konnte nicht wieder erfolgreich aufgenommen werden. Auch die zwischenzeitlich eingeleitete Betätigung der Gesellschaft auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien hat keine Akzeptanz auf dem Kapitalmarkt und bei ihren Aktionären gefunden. Ein etwaiger Liquidationserlös nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten wird an die Aktionare unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen ausgeschüttet werden.


Veröffentlichungsdatum: 02.05.2006 - 11:50
Redakteur: rpu
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