Senator Entertainment: Erstinstanzliches Urteil in Anfechtungsprozessen
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Sachkapitalerhöhung für unwirksam erklärt
In den von verschiedenen Aktionären erhobenen Anfechtungsprozessen gegen die auf der Hauptversammlung vom 23. November 2004 beschlossene und am 15. Dezember 2004 in das Handelsregister eingetragene Sachkapitalerhöhung von 6,2 Mio. EUR hat das Landgericht Berlin heute nach mündlicher Verhandlung ein weiteres stattgebendes Urteil erlassen und damit die bezeichnete Sachkapitalerhöhung für unwirksam erklärt. Sobald dem Unternehmen die Urteilsgründe vorliegen, wird es diese sorgfältig prüfen und über die weiteren Schritte entscheiden.