Die ordentliche Hauptversammlung der InTiCom Systems AG vom 18. Mai 2006 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln von 1.429.000,00 EUR um 2.858.000,00 EUR auf 4.287.000,00 EUR nach den Vorschriften der §§ 207 ff. AktG zu erhöhen, und zwar durch Umwandlung der in der Bilanz zum 31. Dezember 2005 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Höhe eines Teilbetrages von 2.858.000,00 EUR in Grundkapital (siehe Pressemitteilung vom 19. Mai 2006). Die Durchführung der Kapitalerhöhung erfolgte durch Ausgabe von 2.858.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 EUR. Die neuen Aktien ("Berichtigungsaktien") stehen den Aktionären im Verhältnis 1:2 zu, so dass jeder Aktionär der Gesellschaft bezogen auf eine bisherige Aktie zusätzlich zwei neue Aktien erhält. Die neuen Aktien nehmen am Gewinn vom Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2006 an teil. Sie erhalten die gleiche Wertpapierkenn-Nummer WKN 587 484 (ISIN DE0005874846) wie die alten Aktien.
Der Kapitalerhöhung lag die vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellte Jahresbilanz zum 31. Dezember 2005 zu Grunde. Die Bilanz wurde von der Nirschl, Grössl & Koll. GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eging am See, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die entsprechende Satzungsänderung ist am 19. Mai 2006 in das Handelsregister des Amtsgerichtes Passau eingetragen worden. Das Grundkapital der InTiCom Systems AG beträgt nunmehr 4.287.000,00 EUR und ist eingeteilt in 4.287.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR. Die Aktien unserer Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt worden ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß
ausgeschlossen.
Aktionäre sind aufgefordert, sich die Berichtigungsaktien zuteilen zu lassen. Die Zuteilung an die Aktionäre erfolgt über die Clearstream Banking AG. Die Depotbanken werden die jeweiligen Bestände in Aktien der InTiCom Systems AG nach dem Stand vom Montag, 12. Juni 2006 abends im Verhältnis 1:2 umbuchen und für jeweils eine Stückaktie zusätzlich zwei neue Stückaktien in die Depots der Aktionäre einbuchen. Aktionäre, deren Aktien von einer Bank verwahrt werden, haben wegen der Zuteilung der Berichtigungsaktien nichts zu veranlassen. Die Umstellung der Depotbestände ist für unsere Aktionäre provisions- und kostenfrei.
Die Berichtigungsaktien sind kraft Gesetzes zum Börsenhandel im Geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Mit der Ausgabe von Berichtigungsaktien ist jedoch eine Umstellung der Börsennotierung verbunden. Von Dienstag, den 13. Juni 2006 an, werden die zusätzlich ausgegebenen Aktien in den Handel im Geregelten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen und lieferbar sein. Von diesem Tag an werden die alten Aktien der InTiCom Systems AG "ex Berichtigungsaktien" gehandelt. Die Berichtigungsaktien sind in gleicher Weise lieferbar wie die alten Aktien.
Vorliegende Börsenaufträge, die noch nicht ausgeführt sind, erlöschen mit Ablauf des 12. Juni 2006. Berichtigungsaktien, die nicht innerhalb eines Jahres seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zugeteilt worden sind, werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften nach dreimaliger Androhung und nach Ablauf eines Jahres seit der dritten Androhung für Rechnung der Beteiligten verkauft.
Veröffentlichungsdatum:
02.06.2006
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08:40
Redakteur:
rpu