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Gebhard & Co. Wertpapierhandelsbank: Erlaubnisbescheid erhalten - Unternehmen darf künftig Finanzportfolioverwaltung erbringen
Die Gebhard & Co. Wertpapierhandelsbank AG hat heute von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Erlaubnisbescheid erhalten, die Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG zu erbringen. Die Erlaubnis wurde unter aufschiebenden Bedingungen, die durch entsprechende Beschlussfassungen auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung erfüllt werden sollen, erteilt.

Auf Basis der Erlaubniserteilung plant die Gebhard Bank die profitable Tochtergesellschaft Gebhard & Co. Asset Management AG auf die Muttergesellschaft, Gebhard & Co. Wertpapierhandelsbank AG, zu verschmelzen.

Mit dieser Maßnahme werden zukünftig die Finanzdienstleistungen des Geschäftsbereichs Asset Management und der Geschäftsbereiche Corporate Finance und Financial Markets aus einer Hand angeboten. Durch die Eingliederung entstehen erhebliche Synergieeffekte, die zur Straffung der Organisation und einer Reduzierung der operativen Kosten genutzt werden und somit die Ertragslage der Bank verbessern sollen.

Veröffentlichungsdatum: 31.05.2006 - 18:00
Redakteur: rpu
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