WKN:
A0JRU6
ISIN:
DE000A0JRU67
Straße, Haus-Nr.:
Karl-Liebknecht-Straße 32,
10178 Berlin, Deutschland
Telefon:
+49 (0) 30 / 22 90 83 – 0

Internet: http://www.mybet-se.com

IR Ansprechpartner:
Herr Sebastian Bucher
[email protected]
Bundeskartellamt beseitigt wettbewerbswidrige Behinderung des Lotto-Stationärvertriebs von FLUXX - Bundeskartellamt mahnt Lottogesellschaften wegen verschiedener Verstöße gegen deutsches und EU-Kartellrecht ab
Das Bundeskartellamt hat in einem Abmahnschreiben an den Deutschen Lotto- und Toto-Block die Landeslottogesellschaften aufgefordert, den Aufbau des stationären Vertriebsnetzes der FLUXX AG nicht weiter zu behindern. Die Bonner Wettbewerbshüter machen in ihrem 173 Seiten umfassenden Schreiben deutlich, dass das Vorgehen einzelner Lottogesellschaften gegen die Pläne von FLUXX eine gesetzeswidrige Wettbewerbsbeschränkung bei der Vermittlung von Spieleinsätzen sei.

Nach einem erfolgreichen Test im vergangenen Jahr, stellt FLUXX seit Anfang 2006 Lottostationen in den Kassenzonen von Supermärkten und Tankstellen auf, an denen die Kunden ihren Lottoschein spielen können. Bis Ende 2007 sollen rund 2.000 Shops mit dem "JAXX Lotto-Service" ausgestattet werden.

"Während wir bislang aufgrund wettbewerbswidriger Behinderungen noch mit angezogener Handbremse agieren mussten, können wir nun den Roll-out mit Vollgas vorantreiben", so Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG. "Einzelne Lottogesellschaften haben uns Steine in den Weg gelegt, die das Bundeskartellamt nun endgültig zur Seite räumen will."

Weiterhin verstoße das so genannte "Regionalitätsprinzip", wonach Lottogesellschaften Lotterien und Sportwetten jeweils nur in dem Bundesland anbieten, in dem sie eine Genehmigung haben, gegen das Kartellrecht. Nach Auffassung des Bundeskartellamts handele es sich hierbei um eine kartellrechtlich unzulässige Gebietsaufteilung, die den Wettbewerb zwischen den Lottogesellschaften verhindere. "Wir sind gespannt, wie die einzelnen Mitglieder des Lottoblocks auf den nun untereinander entstehenden Wettbewerb reagieren werden", so Rainer Jacken.

Im Visier der Wettbewerbshüter ist auch der zwischen den Bundesländern geschlossene Regionalisierungsstaatsvertrag, der unter anderem eine Begrenzung der Provisionen für gewerbliche Spielvermittler vorsieht. Der Wegfall dieser Deckelung dürfte FLUXX zusätzliche Umsatzerlöse bescheren.

"Wir rechnen damit, dass sich das Vorgehen des Bundeskartellamts auch auf den Liberalisierungsprozess im deutschen Markt für Sportwetten auswirken wird, da das Kartellamt deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass Europarecht in Deutschland zur Anwendung kommen muss", so Rainer Jacken.

Veröffentlichungsdatum: 30.05.2006 - 16:01
Redakteur: rpu
© 1998-2024 by GSC Research GmbH Impressum Datenschutz