Der Advanced Medien AG ist heute der Beschluss des Oberlandesgerichts München zugegangen, in dem der Senat den Freigabebeschluss des Landgerichts München I zum Genehmigten Kapital bestätigt und die hiergegen erhobenen sofortigen Beschwerden zurückgewiesen hat. Desweiteren hat das Oberlandesgericht entschieden, dass der Beschluss zum Beherrschungs- und Gewinnabführungs-vertrag ebenfalls Bestandskraft hat. Somit sind beide Hauptversammlungsbeschlüsse bestandskräftig und können auch nicht mehr durch die anhängenden Anfechtungsklagen berührt werden.
Damit ist die rechtliche Unsicherheit, die durch die Anfechtungsklagen zweier Aktionäre gegen den Beschluss zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Advanced Medien AG und ihrer Tochtergesellschaft Atlas Air Film + Media Service GmbH und gegen den Beschluss zum Genehmigten Kapital der Advanced Medien AG in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11. November 2005 entstanden ist, beendet.