Die Metis Capital Ltd. gibt bekannt, dass das Unternehmen eine bedingte Abfindungsvereinbarung mit Electronics Line 3000 Ltd. ("EL3K") unterschrieben hat. Diese Vereinbarung betrifft die Nichtzahlung der Beratungsdienstleistungen der EL3K wie in einem bestehenden Beratervertrag zwischen den zwei Unternehmen vereinbart. Laut der Abfindungsvereinbarung wird Metis Capital von EL3K anstelle einer anfänglichen Summe von 3.600.000 USD plus Mehrwertsteuer, wie in dem Beratervertrag festgelegt, einen Gesamtbetrag von 2.550.000 USD plus Mehrwertsteuer erhalten. Der Beratervertrag wird beendet, und dem Unternehmen wird die Zahlung in drei Ratenzahlungen zukommen: Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Abfindungsvereinbarung wird Metis Capital Ltd. eine Summe entsprechend 1.275.000 USD plus Mehrwertsteuer als Barbetrag erhalten. Zwei weitere Zahlungen, beide entsprechend eine Summe von 637.500 USD plus Mehrwertsteuer, werden am 1. Januar 2007 und am 1. Januar 2008 zu zahlen sein.
Gleichzeitig hat Metis Capital Ltd. eine Abfindungsvereinbarung, in Verbindung mit einer gemeinsamen Managementvereinbarung, mit C.H.T. Management & Consulting Ltd. ("C.H.T.") und O.T.M.K. Management & Consulting Ltd. ("O.T.M.K.") unterschrieben. Entsprechend dieser Abfindungsvereinbarung wird die Managementvereinbarung beendet, und Metis Capital Ltd. wird den Unternehmen C.H.T. und O.T.M.K. eine Summe von 506.000 USD plus Mehrwertsteuer zahlen. Eine Summe von 171.000 USD, die derzeit von C.H.T. and O.T.M.K entsprechend einer vorherigen Vereinbarung gehalten werden, werden mit dieser Summe verrechnet. Zusätzlich wird Metis Capital Ltd. den Unternehmen C.H.T. und O.T.M.K. angefallene Kosten in Höhe von 97.500 USD erstatten, die für die Bereitstellung einer Nachhaftungsversicherungspolice in Verbindung mit Managementdienstleistungen angefallen sind, die Metis Capital Ltd. bereitgestellt wurden.
Die zwei oben genannten Abfindungsvereinbarungen sind der Zustimmung des Prüfungsausschusses, dem Board of Directors und der Hauptversammlung des Unternehmens entsprechend der Abschnitte 270 (4) und 275 des Israelischen Gesellschaftsrechts, 5759-1999, unterworfen. Wenn den Abfindungsvereinbarungen durch die Hauptversammlung zugestimmt wird, wird das Unternehmen Einnahmen in Höhe von 1,6 Mio. USD verzeichnen können.
Veröffentlichungsdatum:
23.05.2006
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08:17
Redakteur:
rpu