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WCM: Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten - Dies durch die Berücksichtigung weiterer Rückstellungen
Die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG teilte heute mit, dass bei der Aufstellung der Jahresbilanz 2005 durch die Berücksichtigung weiterer Rückstellungen ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals von derzeit 288.825.380 EUR besteht.

Der Vorstand wird bei der Aufstellung der Jahresbilanz 2005, im Wesentlichen unter Berücksichtigung von Forderungen der Finanzbehörden, die von der Gesellschaft bestritten werden, im Einzelabschluss der WCM AG Rückstellungen berücksichtigen, die den Verlust des hälftigen Grundkapitals zur Folge haben.

Danach beträgt vorbehaltlich der Billigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat der Jahresfehlbetrag der Gesellschaft für 2005 rund 43 Mio. EUR. Das Eigenkapital der WCM AG wird danach noch mit rund 110 Mio. EUR ausgewiesen. Der Jahresabschluss ist noch nicht festgestellt.

Gemäß § 92 Absatz 1 AktG ist der Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals einer unverzüglich einzuberufenden Hauptversammlung anzuzeigen. Bedingt durch die zeitliche Nähe zur ordentlichen Hauptversammlung soll dies im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft geschehen, die in den nächsten Tagen ohnehin zur Einberufung ansteht.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2005 wird dem Aufsichtsrat zur Billigung in der Sitzung am 13. Juni 2006 vorgelegt. Gleichzeitig soll auf dieser Sitzung die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden.

Veröffentlichungsdatum: 22.05.2006 - 10:25
Redakteur: rpu
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