Geschäftsbetrieb der Hofbrauhaus Wolters AG wird verkauft
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Schließung der Wolters-Brauerei verhindert
Die Hofbrauhaus Wolters AG hat sich mit einer Erwerbergemeinschaft am 22. Mai 2006 über den Verkauf des gesamten Geschäftsbetriebs geeinigt. Eine von der Erwerbergemeinschaft gegründete Akquisitions-GmbH wird die der Wolters-Brauerei zuzuordnenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten übernehmen. Die Arbeitnehmer werden ebenfalls im Zuge des Betriebsübergangs auf die Akquisitions-GmbH übergehen. Ausgenommen von der Übernahme der Verbindlichkeiten sind die Pensionsverbindlichkeiten für ausgeschiedene Mitarbeiter der Hofbrauhaus Wolters AG. Der Kaufpreis beträgt 8.300.000 EUR und ist in monatlichen Raten von 110.000 EUR zu begleichen. Ein Betrag von 1.300.000 EUR für die Übernahme der Verbindlichkeiten wird auf den Kaufpreis angerechnet. Der Übergang des Geschäftsbetriebs wird am 01.Oktober 2006 erfolgen.
Teil des Rettungskonzepts ist, dass das Brauerei-Grundstück nicht direkt an die Akquisitions-GmbH, sondern gegen einen Kaufpreis von 3.000.000 EUR an die Stadt Braunschweig verkauft wird. Die Stadt Braunschweig wird der Akquisitions-GmbH dieses Grundstück im Wege eines Erbbaurechtsvertrags zur Verfügung stellen. Die Kaufpreispreisforderung für das Grundstück wird zur Sicherstellung der Liquidität an die Akquisitions-GmbH im Rahmen der zu übertragenden Vermögensgegenstände abgetreten. Der Grundstückskaufvertrag bedarf der Zustimmung des Rates der Stadt Braunschweig, welche voraussichtlich in einer am 23. Mai 2006 stattfindenden Ratssitzung erteilt werden soll.
Desweiteren bedürfen der Kaufvertrag und der Grundstückskaufvertrag der Zustimmung der Hauptversammlung der Hofbrauhaus Wolters AG. Die Zustimmung soll auf der am 26./27. Juli 2006 stattfindenden Hauptversammlung erteilt werden. Auf dieser Hauptversammlung soll ebenfalls die Auflösung der Hofbrauhaus Wolters AG beschlossen werden.
Durch das mit der Erwerbergemeinschaft und der Stadt Braunschweig vereinbarte Rettungskonzept wird die Schließung der Brauerei verhindert und die Arbeitsplätze der dort tätigen Arbeitnehmer gesichert.