Weru: Barabfindung auf 253,48 EUR je Stückaktie festgelegt
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Ad-Hoc Mitteilung vom Freitag
Die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH hat der WERU AG mit Schreiben vom 19. Mai 2006 mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WERU AG gemäß den §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) auf 253,48 EUR je Stückaktie festgelegt hat. Dieser Betrag entspricht dem durchschnittlichen gewichteten Börsenkurs innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten vor dem Datum des schriftlichen Verlangens der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH vom 10. April 2006, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für diesen Stichtag 9. April 2006 ermittelt wurde.
Die Barabfindung war nach dem Schreiben der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH vom 19. Mai 2006 auf diesen Betrag festzulegen, nachdem die zwischenzeitlich von der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH durchgeführte Unternehmensbewertung einen Wert je Aktie der WERU AG ergeben hat, der diesen Börsenkurs unterschreitet. Im Zusammenhang mit der Festlegung der Barabfindung hat die Bayerische Hypo- und Vereinsbank die nach § 327 b Abs. 3 AktG erforderliche Bankgarantie erteilt. Über den Beschluss zur Übertragung der Aktien muss die Hauptversammlung der WERU AG abstimmen.
Die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH hatte der WERU AG mit Schreiben vom 10. April 2006 ihre Absicht mitgeteilt, die Aktien der Minderheitsaktionäre der WERU AG im Rahmen eines Squeeze-out-Verfahrens zu übernehmen.