Wie bereits durch
Ad-hoc-Meldung vom 17. Februar 2006 bekannt gemacht, haben die SOCRATES Privatstiftung und die ACM Projektentwicklung GmbH (100%-ige Tochtergesellschaft der SOCRATES Privatstiftung) eine Mehrheitsbeteiligung an der Leica Camera AG erworben; wegen der Einzelheiten wird auf die
Ad-hoc-Meldung vom 17. Februar 2006 Bezug genommen.
In Bezug auf die Wandelanleihe vom 9. Februar 2004 über 15.000.000 EUR - 5,5% Wandelschuldverschreibungen, fällig am 3. März 2014, hat die Anleiheschuldnerin Leica Camera AG heute, 18. Mai 2006, die Kontrolländerung im Sinne der Anleihebedingungen bekannt gemacht und als Kontrollstichtag den 3. Juli 2006 bestimmt.
Nach § 12 Abs. 2 der Anleihebedingungen ist, falls die Anleiheschuldnerin die Änderung der Kontrolle im Sinne der Anleihebedingungen bekannt gegeben hat, jeder Anleihegläubiger nach seiner Wahl berechtigt, mit einer Frist von mindestens 20 Tagen vor dem Kontrollstichtag von der Anleiheschuldnerin am Kontrollstichtag Rückzahlung aller oder eines Teils seiner Schuldverschreibungen, die noch nicht gewandelt oder fällig gestellt wurden, zum Nennbetrag zusammen mit den bis zum Tag der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen zu verlangen.
Die Hermès International SCA, Paris, Frankreich, die nach Informationen der Gesellschaft ca. 96,5% aller auf die Wandelanleihe ausgegebenen Teilschuldverschreibungen hält, hat der Leica Camera AG mitgeteilt, dass sie ihr Kündigungsrecht nach § 12 Abs. 2 der Anleihebedingungen nicht ausüben wird.
Veröffentlichungsdatum:
18.05.2006
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14:00
Redakteur:
rpu