Novasoft: Anfechtungsklagen gegen Squeeze Out-Beschluss in erster Instanz zurückgewiesen
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Die Novasoft AG gibt Folgendes bekannt: Die 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Heidelberg hat in erster Instanz durch Urteil vom 16. Mai 2006 die von mehreren Aktionären erhobenen Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Novasoft AG vom 15. Juli 2005 (Tagesordnungspunkt 5) zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin CIBER Holding GmbH gemäß § 327a AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 3,89 Euro je Aktie (so genannter "Squeeze-Out") abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.