G. Kromschröder: Vergleich
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Einigung mit 23 Klägern in Anfechtungsverfahren
Die G. Kromschröder AG hat sich heute unter Beteiligung der Elster Group GmbH und der Elster GMC Holding GmbH mit 23 Klägern in Anfechtungsverfahren über einen Vergleich geeinigt. 22 der Kläger hatten Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der G. Kromschröder AG vom 16. Dezember 2005 erhoben, sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Elster Group GmbH gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 28,67 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der G. Kromschröder AG zu übertragen.
Einige dieser Aktionäre sowie ein weiterer Aktionär hatten ebenfalls Anfechtungsklagen gegen den Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der G. Kromschröder AG vom 9. November 2005 über einen Gewinnabführungsvertrag zwischen der G. Kromschröder AG und der Elster GMC Holding GmbH erhoben. Die Parteien haben die Anfechtungsverfahren gegen den Übertragungsbeschluss und gegen den Zustimmungsbeschluss zum Gewinnabführungsvertrag einvernehmlich für erledigt erklärt.
Der gerichtlich protokollierte Vergleich sieht vor, dass die im Gewinnabführungsvertrag festgelegte Barabfindung in Höhe von 27,87 EUR sowie die im Übertragungsbeschluss festgelegte Barabfindung in Höhe von 28,67 EUR auf 31,00 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der G. Kromschröder AG erhöht wird. Für diejenigen Aktionäre, die auf eine in einem Spruchverfahren über die Höhe der Barabfindung unter dem Gewinnabführungsvertrag und unter dem Übertragungsbeschluss gerichtlich festgesetzte oder zur Beendigung eines solchen Spruchverfahrens vereinbarte Abfindung verzichten, wird die in dem Gewinnabführungsvertrag und die in dem Übertragungsbeschluss vorgesehene Barabfindung auf 34,50 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der G. Kromschröder AG erhöht.
Der Vergleich lässt den Angaben zufolge etwaige Ansprüche auf zeitanteilige Ausgleichszahlungen des im Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichs unberührt. Die Auszahlung der Abfindung setzt die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der G. Kromschröder AG voraus. Die Einzelheiten des Vergleichs werden gesondert bekannt gemacht.