Cobracrest: Untersagung des öffentlichen Umtauschangebotes
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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht spricht Machtwort
Vorstand und Aufsichtsrat der Cobracrest AG & Co. KG aA wurden am 29.06.2006 durch die Anwälte der Cobracrest London informiert, dass die Abwicklung des Übernahmevertrages zwischen Carlyle International Inc., USA und Cobracrest London durch die Untersagung des öffentlichen Umtauschangebotes durch die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) praktisch unmöglich gemacht wird. Der Vertrag sei zwischen den Gesellschaften aufgehoben worden, zumal Carlyle International Inc., USA eine weitere Verlängerung des Übernahmeangebotes nicht vornehmen konnte und wollte. Zudem war völlig offen, inwieweit geblockte Aktien in den Markt geflossen sind. Eine sich über Monate hinziehende Verlängerung des Übernahmeangebotes könnte der Cobracrest AG & Co. KG aA möglicherweise einen erheblichen Schaden zufügen. Deshalb einigte sich die Carlyle International Inc., USA mit der Cobracrest London auf die sofortige Auflösung aller bestehenden Vertragsbindungen und Verpflichtungen. Cobracrest London ist damit wieder Hauptaktionärin der deutschen Cobracrest AG & Co. KG aA.
Die Cobracrest London als Hauptaktionär der Cobracrest AG & Co. KG aA wird zur Stärkung des Aktienkurses Gratisaktien für die Aktionäre, die unter die Parameter des Übernahmeangebotes fallen, zur Verfügung stellen. Aktionäre müssen zur Erlangung der Gratisaktien bis zum 14.07.2006/ 24.00 Uhr MEZ den Nachweis durch geeignete Dokumente erbringen (Depotauszug). Diese Aktionäre erhalten jeweils für den Bestand an Aktien, die gleiche Menge an Gratisaktien. Die Cobracrest London wird Einzelheiten unter Beteiligung ihrer Anwälte veröffentlichen.
Die Cobracrest London möchte hiermit das Vertrauen in die Cobracrest AG & Co. KG aA stärken und den vielen Kleinaktionären den Weg in ein günstiges Investment aufzeigen und ermöglichen. Die Position dieser Aktionäre wird damit deutlich gestärkt.
Die Cobracrest AG & Co. KG aA wird ab Montag den 03.07.2006 bis zum 14.07.2006 täglich zwischen 9.00 Uhr und 18 Uhr und am Freitag den 14.07.2006 bis 24.00 Uhr für Sie erreichbar sein. Die Cobracrest London wird entsprechende Vordrucke auf der Homepage www.cobracrest.com veröffentlichen.
Nach Informationen der Gesellschaft wird die Übertragung der Gratisaktien nach Kontrolle ab dem 17.07.2006 erfolgen. Die Zuteilung erfolgt durch eine von Cobracrest London beauftragte Anwaltskanzlei. Die Cobracrest AG & Co. KG aA begrüßt und unterstützt die getroffenen Entscheidungen, da man sich jetzt wieder gänzlich auf die anstehenden Aufgaben konzentrieren kann, nachdem die durch die Übernahme ausgelösten Irritationen eliminiert sind.