edding: Verlängerung des laufenden Aktienrückkaufprogramms
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Stichtag ist nun der 31. Dezember 2006
Der Vorstand der edding AG hat heute, am 29. Juni 2006, beschlossen, das laufende, bislang auf den 30. Juni 2006 befristete Aktienrückkaufprogramm zum Erwerb von bis zu bis zu 15.000 eigener Vorzugsaktien der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2006 zu verlängern. Die edding AG macht auch mit der Verlängerung von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Juli 2005 zum Erwerb eigener Vorzugsaktien gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 8 AktG Gebrauch und hält sich insbesondere an die zeitliche Befristung der dortigen Ermächtigung von 18 Monaten.
Auch hinsichtlich des weiteren - zeitlich verlängerten - Aktienrückkaufs ist bezweckt, die erworbenen Aktien mit der Folge der Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft einzuziehen.
"Technisch" wird auch das verlängerte Aktienrückkaufprogramm in der bisherigen Form fortgeführt, die sich insbesondere durch folgende Umstände auszeichnet: Der Rückkauf wird unter Führung eines Kreditinstitutes durchgeführt, das Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Erwerb wird günstigst und Interesse wahrend ausschließlich über den Parketthandel der Börsen Hamburg und Frankfurt erfolgen.
Der Erwerb von Aktien erfolgt im Hinblick auf etwaige - auch zwischenzeitliche - Bekanntmachungen sowie im Hinblick auf den Erwerbspreis und das Erwerbsvolumen nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 i.V.m. der Richtlinie 77/91/EWG vom 13. Dezember 1976.