Die ordentliche Hauptversammlung der Wire Card AG vom 30. Mai 2006 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln von 62.316.144,00 EUR um 15.579.036,00 auf 77.895.180,00 EUR nach den Vorschriften der §§ 207 ff. AktG zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Ausgabe von 15.570.036 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die an die Aktionäre der Wire Card AG im Verhältnis 4 : 1 ausgegeben werden. Die neuen Stückaktien nehmen erstmals am Gewinn des Geschäftsjahres 2006 teil. Die entsprechenden Satzungsänderungen sind am 19. Juni 2006 in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin eingetragen worden.
Den Aktionären der Gesellschaft stehen aufgrund ihres bisherigen Aktienbesitzes im Verhältnis 4 : 1 Berichtigungsaktien zu, so dass auf je vier (4) alte Stückaktien eine neue Stückaktie entfällt. Soweit aufgrund des Zuteilungsverhältnisses von 4 : 1 auf den Aktienbestand Teilrechte entfallen, werden die Aktionäre gebeten, ihrer Depotbank wegen der Auf- oder Abrundung auf volle Aktienrechte einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Ausgabestelle ist bereit, den An- und Verkauf von Teilrechten nach Möglichkeit zu vermitteln.
Da sämtliche Aktien der Wire Card AG in Girosammeldepots verwahrt werden, brauchen die Aktionäre - abgesehen von einer eventuellen Regulierung der Spitzenbeträge - hinsichtlich der Zuteilung der Berichtigungsaktien nichts zu veranlassen. Die Zuteilung der Berichtigungsaktien erfolgt für die berechtigten Aktionäre aufgrund ihrer Bestände an alten Stückaktien nach dem Stand vom 23. Juni 2006, nach Börsenschluss, mittels Depotgutschrift. Die Abwicklung der vorgenannten Maßnahmen ist bei der Bankhaus Gebrüder Martin AG zentralisiert.
Die neuen Stückaktien erhalten die gleiche ISIN / WKN wie die alten Stückaktien (DE0007472060 / 747206). Sie sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile sowie etwaiger Gewinnanteile ist laut Satzung ausgeschlossen.
Die kraft Gesetzes an der Frankfurter Wertpapierbörse zum geregelten Markt (Prime Standard) zugelassenen Berichtigungsaktien werden ab dem 26. Juni 2006 in die Notierung der alten Stückaktien einbezogen. Vom gleichen Tag an versteht sich die Notierung der Stückaktien der Wire Card AG "ex Berichtigungsaktien". Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Emittentin sind nicht vorgesehen.