Metis Capital: Vorvertrag mit Isralom Properties - Board of Directors haben Unterzeichnung eines Vorvertrages zugestimmt

Die Metis Capital Ltd. (Prime Standard: EIC; TASE: MTSC) gibt bekannt, dass das Board of Directors am 21. Juni 2006 der Unterzeichnung eines Vorvertrages (der "Vorvertrag") zwischen Metis Capital Ltd. und Isralom Properties Ltd. ("Isralom") zugestimmt hat. Entsprechend diesem Vorvertrag wird Metis Capital Ltd. alle Erbpachtrechte an einem seiner Grundstücke, die im Industriegebiet von Petach-Tikva in Kiryat Arieh liegen (das "Grundstück"), an Isralom verkaufen.

Das Grundstück umfasst 2,760 Quadratmeter, auf denen ein siebengeschossiges Gebäude mit Büroflächen, Lagerräumen und Parkflächen gebaut ist, das im Wesentlichen an Hightech-Unternehmen vermietet ist. Mit Ausnahme der vierten Etage des Gebäudes, befinden sich das gesamte Grundstück und das Gebäude im Besitz der Metis Capital Ltd., zusätzlich dazu die bestehenden und zukünftigen Bebauungsrechte des Grundstücks. Für den Verkauf des Grundstücks wird Metis Capital Ltd. etwa 5,6 Mio. EUR (7,1 Mio. U.S. Dollar), plus Mehrwertsteuer, erhalten. Aus diesem Verkauf erwartet das Unternehmen, Nettoeinnahmen von 0,6 Mio. EUR zu erzielen.

Mit der Unterzeichnung des Vorvertrages, hat Isralom bis zum 30. Juni 2006 die exklusiven Rechte an dem Grundstück erworben, was dem Unternehmen erlaubt, eine Due-Dilligence des Grundstücks durchzuführen. Während dieses Zeitraums wird Metis Capital Ltd. keine Verhandlungen mit Dritten bezüglich eines Verkaufs der Rechte an dem Grundstück führen.

Der Verkaufsabschluss des Grundstücks ist für den 30. Juni 2006 geplant und ist abhängig von der Zahlung des vollständigen Kaufpreises an ein Treuhandkonto, welches zur Zahlung von Steuern und eines Darlehen auf das Grundstück, das über ein Grundpfandrecht abgesichert ist, dient.

Isralom hat sich verpflichtet, die Summe von 120.000 EUR (150.000 U.S. Dollar) zu hinterlegen. Diese Summe wird dem Unternehmen übertragen, sollte Isralom den Vertrag mit dem Unternehmen am 30. Juni 2006 aus Gründen nicht abschließen können, die nichts mit Unzufriedenheiten von Isralom zu tun haben, die sich bei der Due-Dilligence, aus den Vertragsbedingungen oder aus anderen Faktoren ergeben haben, die in der Verantwortung von Metis Capital Ltd. liegen.



Veröffentlichungsdatum: 22.06.2006 - 10:00
Redakteur: bpu
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