STEAG HamaTech: Barabfindung wird angepasst
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2,55 EUR je Aktie werden nun geboten
Vor Beginn der heute stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der STEAG HamaTech AG, bei der unter anderem die Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungsvertrag der Gesellschaft mit der Singulus Technologies Beteiligungs GmbH auf der Tagesordnung steht, hat die Singulus Technologies Beteiligungs GmbH dem Vorstand der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, in der Hauptversammlung den Antrag zu stellen, die Hauptversammlung möge dem Beherrschungsvertrag mit der Singulus Technologies Beteiligungs GmbH mit der Maßgabe zustimmen, dass die gemäß § 4 Abs. 1 des Beherrschungsvertrages zu zahlende Barabfindung 2,55 EUR beträgt.
Die nun vorgeschlagene Barabfindung bedeutet eine Erhöhung der Abfindung je Aktie um 2,55 EUR gegenüber dem in der Einladung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Abfindungsbetrag von 2,43 EUR und entspricht dem durchschnittlichen Börsenkurs für den Drei-Monats-Zeitraum vor der beschlussfassenden Hauptversammlung.