P-D INTERGLAS: Festsetzung der Barabfindung im Squeeze Out-Verfahren
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3,37 EUR je Aktie werden auf den Tisch gelegt
Die P-D Management Industries - Technologies GmbH, Hauptaktionärin der P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG, hat dieser am 20. Juni 2006 mitgeteilt, dass die P-D Management Industries - Technologies GmbH die den Minderheitsaktionären der P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG im Rahmen des Squeeze Out-Verfahrens zu gewährende angemessene Barabfindung auf den Betrag von 3,37 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG festgelegt hat.
Die P-D Management Industries - Technologies GmbH hat weiterhin mitgeteilt, dass dieser Festsetzung der Barabfindung der gewichtete durchschnittliche Börsenkurs der Interglas-Aktie der letzten 3 Monate vor dem Tag der Bekanntgabe des Squeeze Out-Vorhabens durch die Ad-hoc-Mitteilung der P-D INTERGLAS TECHNOLOIES AG am 31. Mai 2006 zu Grunde liegt.