Sattler & Partner: Anfechtungsklage eingegangen
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Umsetzung der auf der Hauptversammlung beschlossenen Abspaltung bis auf weiteres nicht möglich
Der Aktionär Karsten Trippel hat beim Landgericht Stuttgart Klage gegen die Sattler & Partner AG wegen Anfechtung und Nichtigkeit von am 11. Mai 2006 gefassten Hauptversammlungsbeschlüssen erhoben.
Angefochten werden folgende Beschlüsse: TOP 2 Zustimmung über die Verwendung des Bilanzgewinns TOP 3 Zustimmung über die Entlastung des Vorstands für das Jahr 2005 TOP 3 Zustimmung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005 TOP 5 Zustimmung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien TOP 6 Zustimmung zu dem Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der Sattler & Partner AG als übertragende Gesellschaft und der SP Asset Management AG als übernehmender Gesellschaft betreffend der Übertragung Beteiligungen TOP 7 Zustimmung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2006
Der Termin für die mündliche Verhandlung ist bestimmt auf Dienstag, den 01. August 2006 09:00 Uhr. Der Kläger stützt sich auf angebliche Einberufungsmängel bezüglich der Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 3 AktG sowie auf eine angebliche Nichtzulassung zur Hauptversammlung zu Unrecht gemäß § 245 Nr. 2 AktG.
Damit ist die Umsetzung der auf der Hauptversammlung beschlossenen Abspaltung einschließlich des vorbereiteten Börsengangs der SP Asset Management AG bis auf weiteres nicht möglich.