InnoTec TSS: Fehlerhafte Abwicklung der Kapitalerhöhung in 2001?
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Sachverhalt wurde einer Anwaltssozietät zur rechtlichen Prüfung übergeben
Anlässlich der Überprüfung in der Vergangenheit stattgefundener wesentlicher Geschäftsvorfälle hat der Vorstand festgestellt, dass möglicherweise bei der im Jahr 2001 durchgeführten Kapitalerhöhung eine fehlerhafte Abwicklung erfolgt ist. Der zugrunde liegende Sachverhalt wurde einer Anwaltssozietät zur rechtlichen Prüfung übergeben. Diese hat ihre erste grundlegende Einschätzung am 19. Juni 2006 dem Vorstand mitgeteilt, der sich entschlossen hat, auf dieser Grundlage mögliche Ansprüche weiterzuverfolgen. Soweit nach derzeitigem Kenntnisstand angezeigt, wurden verjährungsunterbrechende Maßnahmen zum Anspruchserhalt vorsorglich eingeleitet. Der Vorstand wird über wesentliche Entwicklungen und neue Erkenntnisse in diesem Zusammenhang entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen berichten.