WKN:
549550
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DE0005495501
Straße, Haus-Nr.:
Vogelsanger Weg 80,
D-40470 Düsseldorf, Deutschland
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Internet: http://www.wapme-group.de

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Frau Olivia Lindisch
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Wapme Systems: Bezugsrechtsemission soll Liquidität sichern - Kapitalherabsetzung geplant
Der Vorstand der Wapme Systems AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates und auf Grundlage der Ermächtigungen der Hauptversammlungen vom 28.08.2003, 31.08.2004, 15.03.2005, 30.08.2005 und 30.03.2006 beschlossen, eine Wandelanleihe im rechnerischen Gesamtbetrag von bis zu EUR 2.100.000 zu begeben. Die Wandelanleihe ist in bis zu 2.100.000 Aktien wandelbar und hat eine Laufzeit von 5 Jahren.

Die Wandelanleihe 2006/2011 wird den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug im Verhältnis 6,75:1, zu einem Bezugspreis von je 2,00 EUR angeboten. Das heißt, 6,75 Aktien berechtigen zum Bezug einer Teilschuldverschreibung, wobei für Spitzenbeträge das Bezugsrecht ausgeschlossen ist. Der Nennwert je Teilschuldverschreibung beträgt 1,00 EUR. Die Bezugsperiode beginnt am 21. Juni 2006 und endet am 4. Juli 2006. Die Wandelanleihe wird nicht verzinst. Das Wandlungsverhältnis beträgt 1:1, d.h. eine Teilschuldverschreibung mit Wandlungsrecht im Nennwert von 1,00 EUR kann in eine Aktie gewandelt werden. Um den Erwerb der Wandelanleihe und die spätere Wandlung attraktiv zu gestalten, hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, der nächsten Hauptversammlung eine vereinfachte Kapitalherabsetzung zu Sanierungszwecken vorzuschlagen. Die Kapitalherabsetzung sieht ein Herabsetzungsverhältnis durch Zusammenlegen von Aktien von 10:1 vor.

Nicht von den Aktionären bezogene Teilschuldverschreibungen werden anschließend durch die begleitende Emissionsbank VEM Aktienbank, München, institutionellen Investoren zu gleichen Konditionen zur Zeichnung angeboten (Privatplatzierung). Der Bruttoemissionserlös beträgt bei Vollplatzierung 4,2 Mio. EUR. Es ist vorgesehen, die Wandelanleihe in den Handel im Freiverkehr an einer deutschen Börse einzubeziehen.

Nach dem Ende der Laufzeit, dem 4. Juli 2011, werden die Teilschuldverschreibungen zu ihrem Bezugspreis zurückgezahlt, sofern sie nicht vorher gewandelt worden sind. Die Wapme Systems AG ist berechtigt, die Durchführung einer Pflichtwandlung zu verlangen, wenn für mehr als 80% der ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen die Ausübung in Aktien erklärt wurde.

Zu den Details der Anleihe und ihren Konditionen wird auf das Bezugsangebot sowie die Anleihebedingungen verwiesen, die ab dem 21. Juni 2006 auf der Webseite der Gesellschaft (www.wapme-group.de) bereitstehen. Der Termin der Hauptversammlung wird kurzfristig bekannt gegeben, die Einladungen und Tagesordnungspunkte werden fristgemäß veröffentlicht. Mit der Begebung der Wandelanleihe plant der Vorstand sein vorrangiges Ziel, die Sicherung der Liquidität bis zum Erreichen des Break Evens im dritten Quartal auf Monatsbasis zu erreichen.

Veröffentlichungsdatum: 16.06.2006 - 15:30
Redakteur: rpu
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