Leica Camera: BaFin hat Börsenzulassungsprospekt gebilligt
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Ad-Hoc Mitteilung vom Mittwoch
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute den Börsenzulassungsprospekt der Leica Camera AG betreffend die Zulassung der im Rahmen der Kapitalerhöhung im August 2005 entstandenen jungen Aktien (ISIN DE000A0EPU72) zu dem Amtlichen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse gebilligt. Sowohl die vorgenannten jungen Aktien (ISIN DE000A0EPU72) als auch die - bereits im Amtlichen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse notierten - alten Aktien der Leica Camera AG (ISIN DE000A0EPU98) werden nach der von der Leica Camera AG erwarteten Zustimmung der Börsenzulassungsstelle voraussichtlich ab dem Beginn der nächsten Kalenderwoche einheitlich unter der ISIN DE000A0EPU98, unter anderem im Amtlichen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse, gehandelt werden. Dies bedeutet eine börsenmäßige Gleichstellung der alten und neuen Aktien der Gesellschaft. Sie verbrieften bislang schon die gleichen Rechte an der Gesellschaft. Die jungen Aktien wurden seit November 2005 im Freiverkehr an der Börse Berlin-Bremen unter der ISIN DE000A0EPU72 gehandelt.