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Shareholder Value Beteiligungen: Sonderprüfung beantragt
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Allianz Lebensversicherungs-AG soll unter die Lupe genommen werden
Die Shareholder Value Management AG hat beim Amtsgericht Stuttgart einen gerichtlichen Antrag zur Bestellung von Sonderprüfern bei der Allianz Lebensversicherungs-AG gestellt. Die Shareholder Value Management AG berät den Vorstand der Shareholder Value Beteiligungen AG, einem Spezialisten für Investments in Nebenwerte und Sondersituationen, die nennenswert in der Allianz Lebensversicherungs-AG investiert ist.
Gegenstand der Sonderprüfung ist die faktische Beherrschung der Allianz Lebens-versicherungs-AG durch die Allianz AG nach der zum Jahresende 2005 vorgenommenen Aufhebung des im Jahre 1959 "für alle Zeiten" geschlossenen Beherrschungsvertrags zwischen den Unternehmen. Hierbei soll untersucht werden, in wie weit der Vorstand der Allianz Lebensversicherungs-AG die Gesellschaft eigenständig führt oder ob die Beherrschung durch die Allianz AG bzw. die Allianz Deutschland AG unter grober Verletzung von Gesetz und Satzung weiter gegeben ist bzw. sogar verstärkt wurde. Hieraus könnten Nachteile für die Streubesitzaktionäre und möglicherweise auch für die Versicherten resultieren. Wesentliche Anhaltspunkte für die "Unterwerfung" der Allianz Lebensversicherungs-AG im Konzern sind die umfassende Übertragung von Verwaltungsfunktionen auf die Allianz Deutschland AG ohne Ausschreibung und Drittvergleich. Des Weiteren wurde der Vertrieb größtenteils einer Tochter der Allianz Deutschland AG unterstellt, wodurch die Allianz Lebensversicherungs-AG nur noch geringe Möglichkeiten einer eigenen Vertriebssteuerung hat. Dazu gehört auch, dass der Vorstand der Allianz Lebensversicherungs-AG es bisher pflichtwidrig unterlässt, Chancen aus dem Auslandsgeschäft ernsthaft zu prüfen, geschweige denn wahrzunehmen.
Der gerichtliche Antrag auf Bestellung von Sonderprüfern war nach Unternehmensangaben notwendig geworden, nachdem die Hauptversammlung der Allianz Lebensversicherungs-AG am 25. April 2006 mit der Stimmenmehrheit der Allianz AG den dort gestellten Sonderprüfungsantrag abgelehnt hatte.