Tarkett: Squeeze-Out wirksam
-
Erhöhung der Barabfindung auf 19,50 EUR
Der Beschluss der Hauptversammlung der Tarkett AG vom 20. Juni 2005 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Tarkett SA, Nanterre, Frankreich (Hauptaktionärin) gegen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG, ist heute in das Handelsregister eingetragen worden. Dadurch sind die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen. Im Gegenzug haben die Minderheitsaktionäre einen Anspruch gegen die Tarkett SA, Nanterre, Frankreich, auf Zahlung einer angemessenen Barabfindung.
Die Barabfindung ist in einem vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken geschlossenen Prozessvergleich mit Wirkung für alle Minderheitsaktionäre um 3,15 EUR auf 19,50 EUR erhöht worden. Der vollständige Vergleichstext wird kurzfristig im elektronischen Bundesanzeiger, in den SdK-News, in GSC-Research und in der Börsen-Zeitung veröffentlicht. Die Einzelheiten der bankentechnischen Abwicklung werden noch in einer gesonderten Bekanntmachung mitgeteilt.