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HV-Bericht ERWE Immobilien AG - Zustimmung zu Ergebnisabführungsvertrag mit der ERWE Properties GmbH
Zu einer außerordentlichen Hauptversammlung hatte die ERWE Immobilien AG ihre Anteilseigner für den 20. November 2020 eingeladen. Auch diese Versammlung wurde – wie bereits die ordentliche Hauptversammlung im Sommer diesen Jahres – wegen der anhaltenden Covid-19-Pandemie in Form einer virtuellen Hauptversammlung abgehalten. Einziger Tagesordnungspunkt war die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages mit der einhundertprozentigen Tochtergesellschaft ERWE Properties GmbH. Für GSC Research berichtete Alexander Langhorst.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Dr. Olaf Hein begrüßte die Teilnehmer und erteilte nach Abhandlung der üblichen einleitenden Hinweise und Formalien dem Vorstandsmitglied Axel Harloff das Wort.


Bericht des Vorstands


Nach Begrüßung der Teilnehmer erläuterte Herr Harloff kurz die Hintergründe des vorliegenden Tagesordnungspunktes und die Beweggründe, welche die Verwaltung zum Abschluss des Gewinnabführungsvertrages mit der Tochtergesellschaft ERWE Properties GmbH veranlasst hat. Wesentliche Überlegungen waren die Verbesserung der Transparenz im Konzern und die klare Zuordnung von Erträgen auf der ERWE Immobilien AG. Somit fließen künftig alle Erträge aus den Immobilienprojekten in der hundertprozentigen Tochtergesellschaft an die ERWE Immobilien AG. Überdies ermöglich der Abschluss eines solchen Vertrages auch die bessere Nutzung der bestehenden steuerlichen Verlustvorträge.

Die Überlegungen zum Abschluss des Gewinnabführungsvertrages sind auch durch Gespräche mit Investoren und Finanzierungspartnern und die positive Entwicklung im laufenden Jahr vorangebracht worden. Letztere ist auch der Grund, warum nunmehr die Zustimmung der Anteilseigner im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung erbeten wird. Um insbesondere die sich ergebenden steuerlichen Vorteile bereits für das Jahr 2020 nutzen zu können, war der Abschluss des Vertrages noch in diesem Jahr erforderlich. Die Gesellschafterversammlung der ERWE Properties GmbH hat diesem bereits zugestimmt. Damit der Vertrag noch im laufenden Jahr wirksam werden kann, ist auch die entsprechende Zustimmung der Aktionäre der ERWE Immobilien AG erforderlich.

Vor Erläuterung der wesentlichen Eckdaten gab Herr Harloff noch einen kurzen Überblick über die operative Entwicklung der vergangenen Monate seit der ordentlichen Hauptversammlung. So wurden per Ende September im Objekt Lichthof in Lübeck plangemäß die letzten Flächen an die Stadt übergeben. Erfreulich gestaltet sich auch die Entwicklung in Krefeld. Dort ist das erste Bestandsobjekt inzwischen vollständig vermietet. Die bisher freien Büroflächen wurden von der Stadt Krefeld angemietet und werden in drei Schritten nach entsprechender Renovierung bis Jahresende an die Stadt übergeben. Das ebenfalls im Besitz von ERWE befindliche dortige Parkhaus wurde nach umfassender Sanierung langfristig erneut an APCOA Parking vermietet. Die übrigen Flächen werden vom Textilfilialisten C&A genutzt.

In der Postgalerie in Speyer ist ebenfalls eine vollständige Vermietung realisiert. Hier erfolgt zu Beginn des Jahres 2021 die Übergabe der noch freien Flächen an die Hotelgruppe Amedia. Ebenfalls von einer positiven Entwicklung berichtete der Vorstand mit Blick auf die zu Beginn des Jahres 2020 übernommene Kupferpassage in Coesfeld. Dieses Objekt verfügt neben Einzelhandelsflächen und Büros auch über einen signifikanten Anteil Wohnungen, welche rund ein Viertel der gesamten Fläche ausmachen. Die Vermietung der noch freien Flächen und deren entsprechende Aufbereitung kommt gut voran, so dass auch hier zeitnah mit einer vollständigen Vermietung und noch besseren Ergebnisbeiträgen gerechnet werden.

Mit Blick auf den abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag mit der ERWE Properties GmbH verwies Herr Harloff auf den ausführlichen Vertragstext, der in der Einladung zur Hauptversammlung abgedruckt ist. Da es sich bei der Gesellschaft um eine hundertprozentige Tochtergesellschaft handelt, ist keine Prüfung durch einen externen Prüfer erforderlich gewesen, da keine abfindungsberechtigten Minderheitsgesellschafter vorhanden sind. Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens sechs Kalenderjahre, die vereinbarte Vertragslaufzeit ist aber unbefristet. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen bestehen darüber hinaus die üblichen außerordentlichen Kündigungsmöglichkeiten. Voraussetzung hierfür wäre etwa eine nicht erfolgende Anerkennung durch die Steuerbehörden oder aber Änderungen in der Anteilseignerstruktur bei der ERWE Properties, etwa für den Fall, dass die ERWE Immobilien AG dort nicht mehr mehrheitlich beteiligt ist. Auch im Fall der Abwicklung oder Aufspaltung einer der beiden Vertragsparteien wäre eine außerordentliche Kündigung möglich.

Abschließend bekräftigte Herr Harloff, dass die sich bietenden Chancen für ERWE im aktuellen Umfeld größer sind, als die Risiken durch die Covid-19-Pandemie dies auf den ersten Blick erahnen lassen. So sieht er gute Chancen, am Markt attraktive Objekte erwerben zu können und damit an einer fast einmaligen Chance zur Umgestaltung von Innenstadtlagen in Deutschland teilhaben zu können.


Abstimmungen

Nachdem im Vorfeld der Hauptversammlung keinerlei Fragen eingereicht wurden, stellte der Versammlungsleiter die Präsenz um 10:20 Uhr mit 4.869.908 Aktien oder 29,4 Prozent fest, die vor Ort vertreten werden. Für weitere 8.986.217 Aktien lagen Briefwahlstimmen vor, so dass sich eine Gesamtpräsenz von 83,66 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals ergab.

Einziger Tagesordnungspunkt war die Zustimmung der Hauptversammlung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages mit der hundertprozentigen Tochtergesellschaft ERWE Properties GmbH (TOP 1). Diesem wurde seitens des vertretenen Kapitals mit einer Zustimmungsquote von 99,99 Prozent bei lediglich 143 Gegenstimmen zugestimmt. Der Versammlungsleiter konnte die außerordentliche Hauptversammlung nach einer Dauer von knapp einer Dreiviertelstunde gegen 10:40 Uhr schließen.


Fazit

Die Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlung zum Abschluss des Gewinnabführungsvertrages mit der Tochtergesellschaft ERWE Properties GmbH stellt einen formalen Akt dar, damit dieser Vertrag wirksam werden kann. Da die Zustimmung noch 2020 erteilt worden ist, können die zu erwartenden Effekte bereits für das laufende Geschäftsjahr 2020 genutzt werden. Insbesondere wird es damit möglich, die in der Tochter angefallenen steuerlichen Verluste aus den Anfangszeiten der Projekte nunmehr auch auf der Ebene der ERWE Immobilien AG direkt zu nutzen. Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Vorteil ist, dass die Erträge nunmehr periodengleich vereinnahmt werden können.

Hinsichtlich der Einschätzung zu den weiteren Aussichten der ERWE-Aktie verweist der Verfasser auf das aktuelle Research-Update von GSC Research vom 03. Dezember 2020 zu den Neunmonats-Zahlen 2020. Dort wird ein Kursziel von 4,35 Euro bei einem „Halten“-Votum abgegeben.  


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Hinweis: Der Verfasser ist Aktionär der beschriebenen Gesellschaft.



Veröffentlichungsdatum: 11.12.2020 - 14:25
Redakteur: ala
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