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Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer: Vergleich geschlossen - Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen übereinstimmend für erledigt erklärt
Die Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG hat mit einer Reihe von Aktionären, die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Kapitalherabsetzungs- und Kapitalerhöhungsbeschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11. Mai 2006 erhoben hatten, einen Vergleich zur Erledigung dieser Klagen geschlossen. Dieser sieht u.a. ein garantiertes Überbezugsrecht in Höhe von insgesamt rd. 2,05 Mio. Stückaktien vor, das nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel an Streubesitzaktionäre und Investoren verteilt wird. Die DSCB wird dieses Überbezugsrecht entweder aus nicht ausgeübten Bezugsrechten anderer Aktionäre oder, sofern diese nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, aus dem genehmigten Kapital der Gesellschaft bedienen. Weiterhin hat sich die Gesellschaft verpflichtet, die neuen Aktien aus der geplanten Barkapitalerhöhung innerhalb von drei Kalendermonaten nach Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister in den Freiverkehr mindestens einer inländischen Börse einzubeziehen sowie sich nach besten Kräften darum zu bemühen, dass die neuen Aktien bis zum 30. Juni 2007 zum Börsenhandel im Amtlichen Markt (General Standard) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main zugelassen werden.

Auf der Grundlage dieses Vergleichs haben die Gesellschaft und die klagenden Aktionäre die Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen übereinstimmend für erledigt erklärt. Die Gesellschaft wird den vollständigen Vergleichstext kurzfristig gemäß §
248a, 149 Abs. 2, 3 AktG veröffentlichen. Sie geht davon aus, dass die auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11. Mai 2006 beschlossenen Kapitalmaßnahmen nunmehr zügig umgesetzt werden können und dass die Rekapitalisierung der Gesellschaft danach zeitnah abgeschlossen werden kann.

Veröffentlichungsdatum: 12.07.2006 - 14:40
Redakteur: rpu
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