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Herr Rüdiger K. Weng
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HV-Bericht Weng Fine Art AG - Dank der enormen Finanzstärke kann die Marktposition in der Krise deutlich gestärkt werden
Die Weng Fine Art AG (WFA) hatte für den 6. Oktober 2020 zu einer außerordentlichen Hauptversammlung in das Comfort Hotel nach Monheim eingeladen. Trotz der Covid-19-Pandemie hatten sich Vorstand und Aufsichtsrat für eine Präsenzveranstaltung entschieden.

Die Einhaltung der Abstandsregelungen erwies sich nicht als Problem. Nicht einmal ein Dutzend Aktionäre war zu der Veranstaltung angereist. Allerdings hatte der Vorstand in der Einladung auch darum gebeten, die Stimmrechte möglichst der Stimmrechtsvertreterin zu übergeben, um die Hauptversammlung nicht zu gefährden. Es hätten nicht mehr als 20 Personen vor Ort teilnehmen dürfen. Für GSC Research war Matthias Wahler vor Ort.

Der Aufsichtsratsvorsitzende Christian W. Röhl eröffnete die Sitzung pünktlich um 11 Uhr und teilte mit, dass die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder mit einer Ausnahme anwesend sind. Lediglich Aufsichtsratsmitglied Dr. Dietrich von Frank war verhindert. Personelle Veränderungen hat es seit der letzten ordentlichen Hauptversammlung im Oktober 2019 nicht gegeben. Erstmals seit dem Jahr 2014 war mit Dr. Jens Heinig auch ein protokollierender Notar zugegen, da die geplanten Änderungen der Satzung beurkundet werden mussten.

Nach Abhandlung der Formalien übergab Herr Röhl das Wort an Alleinvorstand Rüdiger K. Weng für Erläuterungen zur Tagesordnung, die mit der Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, der Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsprogramms, der Anpassung und Aktualisierung der Satzung sowie der Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien insgesamt vier Punkte umfasste.


Bericht des Vorstands


Zunächst beantwortete Herr Weng die Frage, die im Vorfeld viele Aktionäre gestellt hatten, nämlich warum überhaupt zu einer außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen wurde. Wie er klarstellte, sind zum einen einige Beschlüsse zeitkritisch, insbesondere die Anpassung der Statuten. Zum anderen wollte der Vorstand nicht die Hauptversammlung, die sich mit den Ergebnissen des Geschäftsjahres 2019 auseinandersetzt, mit den vielen technischen und juristischen Fragen belasten.

Die vorliegende Einladung hatte immerhin 23 Seiten Umfang. Da schon die Satzungsänderungen eine notarielle Beurkundung erforderlich machten, die erhebliche Zusatzkosten verursacht, wurde in die Tagesordnung Vieles mit hereingepackt, was derzeit zwar nicht relevant ist, aber in den nächsten fünf Jahren relevant werden könnte. Bei einigen beantragten Beschlüssen handelt es sich insoweit um Vorratsbeschlüsse.

Unter TOP 1 geht es um die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals. Die letzte Genehmigung ist bereits im Jahr 2017 ausgelaufen. In den letzten Jahren habe man sich mit Blick auf die sehr solide Finanzsituation aber keine Gedanken über dieses Thema gemacht. Nachdem sich das Wachstum der Gesellschaft in den letzten Monaten deutlich beschleunigte, ergeben sich aber vielleicht gerade wegen der Corona-Krise neue Chancen und Möglichkeiten, an die man bislang noch gar nicht gedacht habe. Vorstand und Aufsichtsrat halten es für sinnvoll, mit der Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals vorzusorgen, falls sich beispielsweise eine interessante Übernahmeoption eröffnet.

Ein Thema könnte nach Einschätzung von Herrn Weng auch ein Aktientausch sein. Er hält es für denkbar, dass ein Verkäufer lieber in WFA-Aktien als in Bargeld bezahlt werden will. Die Möglichkeit der Bedienung von Wandel- oder Optionsrechten durch die Ausgabe neuer Aktien wurde eher der Form halber mit in die Beschlussfassung aufgenommen. Es gibt keine Pläne in diese Richtung. Dies würde keinen Sinn machen, nachdem sich die WFA sehr günstig über Bankkredite finanzieren kann. Herr Weng sprach von einem durchschnittlichen Refinanzierungs-Zinssatz von nur 1,5 Prozent.

Gemäß der Beschlussvorlage soll auch die Möglichkeit eingeräumt werden, bei einer Kapitalerhöhung von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals das Bezugsrecht auszuschließen, um gegebenenfalls flexibel agieren zu können. Dies könnte Herrn Weng zufolge sinnvoll sein, um institutionellen Investoren den Einstieg zu ermöglichen, nachdem dies derzeit über die Börse wegen der geringen Liquidität der Aktie kaum möglich ist.

Herr Weng versicherte, dass die bereits investierten Aktionäre keinesfalls benachteiligt würden. Er selbst wäre als größter Aktionär davon schließlich am meisten betroffen. Zudem stellte er klar, dass es keine konkreten Pläne zur Ausnutzung dieser Ermächtigung gibt. Falls es einmal Kapitalbedarf gäbe, würde man zuerst einmal die 200.000 eigenen Aktien veräußern, die beim aktuellen Kurs von 16 Euro mehr als 3 Mio. Euro wert sind.

TOP 2 umfasst die Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsprogramms für Vorstand und Führungskräfte. Nach Angabe von Herrn Weng ist das Team in Deutschland derzeit klein und benötigt daher keine weiteren Führungskräfte. Mit dem erwarteten Wachstum könnte eine Vergrößerung aber sinnvoll sein. Insbesondere das Handelsgeschäft entwickelt sich derzeit weit besser als erwartet. Zudem sind aktuell gute Fachkräfte am Markt verfügbar, nachdem andere Häuser wegen der Krise Entlassungen durchgeführt haben. Mit dem Aktienoptionsprogramm könnte ein zusätzlicher Anreiz für neue Mitarbeiter geschaffen werden, aber es könnte damit auch der Vorstand kompensiert werden, der derzeit nur eine verhältnismäßig geringe Barvergütung erhält.

Der Ausübungspreis müsste gemäß der Beschlussvorlage bei mindestens 95 Prozent des Verkehrswertes liegen, um die Verwässerung zu minimieren. Zudem wäre eine Ausübung nur möglich, wenn die Aktie nach der gesetzlich vorgeschriebenen Laufzeit von vier Jahren mindestens 25 Prozent über dem Ausübungspreis notiert. Aus heutiger Sicht handelt es sich um einen Vorratsbeschluss.

Unter TOP 3 sollte die Satzung an die veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst sowie redaktionell und inhaltlich aktualisiert und übersichtlicher gestaltet werden. Wie Herr Weng informierte, hat die Satzung in ihrer bisherigen Form bereits seit dem Jahr 2014 Bestand. Seither haben sich insbesondere betreffend die Nutzung von elektronischen Medien große Veränderungen ergeben. Unter anderem sollen Bekanntmachungen künftig grundsätzlich nur noch elektronisch erfolgen.

Die wesentliche Veränderung bei den Statuten betrifft laut Herrn Weng aber § 28 der Satzung, wo unter Absatz 4 festgelegt werden soll, dass Dividendenzahlungen künftig nicht nur in bar, sondern auch als Sachausschüttung möglich sein sollen. Dies heißt nach Aussage des Vorstands nicht, dass diese Möglichkeit sofort genutzt werden soll. Es könnte aber passieren. Mit der heutigen Beschlussfassung könnte diese Möglichkeit bereits bei der ordentlichen Hauptversammlung, die für Dezember geplant ist, Anwendung finden.

TOP 4 umfasst die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien. Ein solcher Beschluss wurde bereits von der letztjährigen ordentlichen Hauptversammlung gefasst. Herrn Weng erscheint es aber sinnvoll, die Formulierung anzupassen, um mehr Freiheiten bei der Verwendung zu haben. Es gibt nach seiner Aussage sinnvollere Möglichkeiten, als die Aktien über die Börse zu verkaufen. Das Geschäft entwickelt sich dynamisch und bei einer Laufzeit von fünf Jahren könnte man kurzfristig reagieren, wenn sich interessante Möglichkeiten eröffnen.

Laut Herrn Weng befindet sich die WFA im derzeitigen Umfeld praktisch als einziges Unternehmen der Kunstbranche auf Expansionskurs. Fast alle Mitbewerber haben infolge der Corona-Krise mit Problemen zu kämpfen, wovon die WFA dank ihrer Finanzstärke indirekt profitiert. Mit den Beschlussfassungen soll das Unternehmen vorbereitet werden, um die sich bietenden Möglichkeiten gegebenenfalls nutzen zu können.


Allgemeine Aussprache

Vor Eintritt in die Debatte stellte Herr Röhl klar, dass in der Aussprache ausschließlich die Tagesordnungspunkte der außerordentlichen Hauptversammlung besprochen werden. Zwar wurde am Vortag der Jahresabschluss 2019 veröffentlicht. Dieser sei aber erst Gegenstand der ordentlichen Hauptversammlung, die voraussichtlich im Dezember stattfinden wird.

Kurze Wortmeldungen gab es im Folgenden von Dr. Clemens Scholl als Vertreter der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) sowie von den Aktionären Uwe Jännert und Markus Hoppe. Alle wollten es sich nicht nehmen lassen, dem Vorstand zumindest zu der sehr erfreulichen Geschäftsentwicklung zu gratulieren, auch wenn der Jahresabschluss 2019 noch nicht auf der Tagesordnung steht.

Die wesentliche Frage von Dr. Scholl, warum überhaupt zu einer außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen wurde, hatte der Vorstand bereits in seiner Rede beantwortet. Es geht, so wie er es verstanden hatte, um mehr Flexibilität. Interessant fand er die Aussage, dass die Möglichkeit, eine Dividendenzahlung in Form einer Sachausschüttung vornehmen zu können, bewusst noch vor der ordentlichen Hauptversammlung in die Satzung aufgenommen werden soll. Er wollte wissen, was dem Vorstand dies betreffend vorschwebt.

Wie Herr Weng ausführte, werden sich Vorstand und Aufsichtsrat, wenn der Beschluss heute gefasst wird, ab morgen intensiver mit diesem Thema beschäftigen. Klar ist, dass keine Ware an die Aktionäre verteilt wird. Es muss sich in jedem Fall um ein homogenes und bewertbares Gut handeln, das ausgeschüttet wird, was bei Kunstwerken nicht gegeben wäre. Für eine Sachausschüttung kämen letztlich nur Aktien in Frage. Ob es Sinn machen könnte, eigene Anteile, Aktien der Schweizer Tochtergesellschaft oder von artnet an die Aktionäre zu verteilen, damit müsse man sich noch beschäftigen.

Eine weitere Frage von Dr. Scholl betraf das Aktienoptionsprogramm. Er hielt es nicht für sonderlich ambitioniert, dass die Optionen schon dann ausgeübt werden können, wenn der Aktienkurs nach vier Jahren den Ausübungspreis um 25 Prozent übersteigt, zumal der Ausübungspreis bei Auflage des Optionsprogramms auch noch bis zu 5 Prozent unter dem Kurs liegen kann.

In seiner Antwort erläuterte Herr Weng, dass die Optionen auch an neue Mitarbeiter ausgegeben werden sollen. Im Kunstmarkt sind Aktienoptionen allerdings nicht sonderlich populär. Wenn die Erfolgsziele zu hoch angesetzt werden, dürfte es kaum eine Chance geben, ein solches Programm durchzusetzen. Zudem handelt es sich in der Beschlussvorlage um Mindestgrößen. Abhängig vom Zeitpunkt der Auflegung und dem Aktienkurs könnte das Erfolgsziel angepasst werden. Auch der wenig liquide Aktienhandel und die fast durchgängig unter dem fundamental gerechtfertigten Niveau liegende Kursentwicklung müssten berücksichtigt werden.

Aktionär Jännert wollte wissen, welche Zusatzkosten durch die außerordentliche Hauptversammlung entstehen. Nach Angabe von Herrn Weng ist dies ein sehr überschaubarer Betrag im dreistelligen Bereich. Die zugehörige anwaltliche Beratung hätte ohnehin in Anspruch genommen werden müssen. Und der Notar als mit Abstand größter Kostenblock hätte alternativ im Dezember bestellt werden müssen, was die gleichen Kosten verursacht hätte. Die Abtrennung habe allerdings den Vorteil, dass die technischen Dinge, die die meisten Aktionäre ohnehin nicht interessieren, in einer eigenen Veranstaltung abgehandelt werden können.

Nach Überlegung von Herrn Jännert sollen die Kapitalbeschlüsse vielleicht auch vor dem Hintergrund gefasst werden, dass der Vorstand kurzfristig weitere Anteile der artnet AG erwerben will. Hier stellte Herr Weng nochmals klar, dass er sich im Moment kein Szenario vorstellen kann, bei dem eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden würde. Würde zusätzliches Kapital benötigt, könnte man im Übrigen erst einmal die 200.000 eigenen Aktien zu Geld machen.

Mit der artnet-Beteiligung habe der Beschlussvorschlag nichts zu tun. Es gibt nach Aussage des Vorstands im Kunstmarkt aber andere Unternehmen, die finanzielle oder personelle Probleme haben und sich neu aufstellen wollen. Ergibt sich hier eine interessante Möglichkeit, wäre es sinnvoll, wenn man die Finanzierung zumindest teilweise mit Eigenkapital unterlegen könnte. Aus heutiger Sicht handelt es sich bei dem genehmigten Kapital um einen Vorratsbeschluss. Über die Laufzeit von fünf Jahren kann sich aber Vieles ergeben, was man sich heute noch gar nicht vorstellen kann.

Aktionär Hoppe äußerte die Vermutung, dass vielleicht die Tochtergesellschaft in der Schweiz Kapitalbedarf hat. Auch dies ist nach Aussage von Herrn Weng nicht der Fall. Im Gegenteil verfügt die WFA Online AG, die seit Kurzem unter ArtXX AG firmiert, derzeit über erhebliche 4,5 Mio. Euro an liquiden Mitteln, die sie teilweise verleiht, um die Zahlung von Negativzinsen zu vermeiden.

Der hohe Cash-Bestand der Tochtergesellschaft resultiert daraus, dass die Nachfrage im laufenden Jahr praktisch komplett mit altem Warenbestand gedeckt werden konnte. Die ArtXX AG zählte im Lockdown zu den großen Gewinnern, weil ausreichend Ware verfügbar war. Damit sieht Herr Weng bewiesen, dass es keineswegs Abschreibungsbedarf im Warenbestand gibt, wie einige Analysten vermutet hatten. Im Gegenteil finden sich dort hohe stille Reserven. Mit der Veräußerung eines Teils dieser Bestände konnte ein enormer Cashflow generiert werden.

Ferner bat Herr Hoppe um Aufklärung, warum die WFA im aktuellen Umfeld so erfolgreich ist, während andere Unternehmen große Probleme haben. Dies ist, wie Herr Weng schmunzelnd anmerkte, wohl die Frage, die ihm in den letzten Monaten am meisten gestellt wurde, und zwar nicht nur von Aktionären, sondern auch von Bankenvertretern und Analysten.

Entscheidend ist nach seiner Aussage die weitaus bessere Kapitalisierung. Im Lockdown konnten alle Unternehmen der Branche für drei Monate so gut wie keinen Umsatz verbuchen, womit viele Marktteilnehmer ein echtes Problem hatten. Bei der WFA hat dies bezogen auf die Liquiditätssituation nicht sonderlich gestört. Und nachdem schnell die Erkenntnis reifte, dass es sich um keine systematische Krise handelt, konnte man schnell umschalten und sich Gedanken machen, was nach Corona passiert.

Aus der Krise erwachsen nach Überzeugung von Herrn Weng auch Chancen. Insbesondere das Onlinegeschäft und das Auktionsgeschäft wiesen in den letzten Monaten erhebliches Wachstum auf. Entsprechend habe man sich auf diese Kanäle konzentriert und so in einem insgesamt deutlich rückläufigen Kunstmarkt die Position stark verbessert.

Es läuft deshalb gut, weil sehr früh auf einen erfolgversprechenden Weg umgeschaltet wurde. Und in nächster Zeit werden sich nach Einschätzung von Herrn Weng neue Gelegenheiten ergeben, um das Wachstum noch einmal spürbar zu beschleunigen.


Abstimmungen

Herr Röhl verkündete die Präsenz mit 2.233.954 Aktien. Bezogen auf das gesamte Grundkapital von 2.750.000 Euro, eingeteilt in ebenso viele Aktien, entsprach dies einer Quote von 81,23 Prozent. Bei Berücksichtigung der 200.000 eigenen Aktien, die nicht stimmberechtigt sind, ergab sich ein Wert von 89,36 Prozent. Damit waren trotz der geringen Teilnehmerzahl fast 60 Prozent des Streubesitzes vertreten.

Alle Beschlüsse wurden mit Mehrheiten weit über 99 Prozent oder komplett ohne Gegenstimmen gefasst. Im Einzelnen waren dies die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (TOP 1), die Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsprogramms nebst Schaffung eines bedingten Kapitals (TOP 2), die Anpassung der Satzung an die veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (TOP 3) sowie die Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien (TOP 4).

Um 12:40 Uhr schloss der Vorsitzende die bislang mit Abstand kürzeste Hauptversammlung der Weng Fine Art AG.


Fazit

Es läuft gut, ja noch besser als erwartet bei der Weng Fine Art AG (WFA). Zwar waren die Zahlen des Geschäftsjahres 2019 noch nicht Gegenstand dieser außerordentlichen Hauptversammlung. Jedoch ist den jüngsten Meldungen zu entnehmen, dass die WFA zu den Profiteuren der Corona-Krise zu zählen ist. Viele Unternehmen im Kunstmarkt hatten mit dem Lockdown große Probleme, während die WFA dank ihrer enormen Finanzstärke und hohen Liquidität die Chancen nutzen kann, die sich in der Krise bieten.

Von Vorteil war in den letzten Monaten der hohe Warenbestand insbesondere bei der Schweizer Tochtergesellschaft, der jetzt mit üppigen Margen verkauft werden kann. Zwar ist das Auktionsgeschäft in der Corona-Krise zeitweise fast zum Erliegen gekommen. Dafür wiesen das Onlinegeschäft und der B2B-Handel in den letzten Monaten erhebliche Wachstumsraten auf. Insgesamt konnte die WFA ihre Position in einem insgesamt stark rückläufigen Kunstmarkt erheblich verbessern.

Mit den Beschlüssen der außerordentlichen Hauptversammlung wurde nun noch mehr Flexibilität geschaffen, um sich bietende Gelegenheiten zur Beschleunigung des Wachstums kurzfristig nutzen zu können. Konkrete Pläne zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals gibt es nicht. Derzeit steht ausreichend Liquidität zur Verfügung und falls es doch zusätzlichen Kapitalbedarf gäbe, könnten erst einmal die eigenen Aktien zu Geld gemacht werden. Auch das Aktienoptionsprogramm ist als Vorratsbeschluss zu sehen.

Relativ konkret scheinen Vorstand und Aufsichtsrat über die Möglichkeit einer Dividendenzahlung in Form einer Sachausschüttung nachzudenken. Wie den Ausführungen von Weng zu entnehmen war, könnte dies schon bei der ordentlichen Hauptversammlung, die für Dezember geplant ist, relevant werden. Man darf gespannt sein. In jedem Fall scheint sich die Erfolgsgeschichte des Kunsthandelsunternehmens fortzusetzen und in der Krise eher noch zu beschleunigen. Die Aktie bleibt weiterhin ein spannendes Investment.


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Veröffentlichungsdatum: 10.10.2020 - 13:19
Redakteur: mwa
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