DIS: Einstweilige Verfügung eingegangen!
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Diese betrifft den Widerruf der Börsenzulassung der Aktien der DIS AG
Das Landgericht Düsseldorf hat der DIS Deutscher Industrie Service AG (DIS AG) eine einstweilige Verfügung zugestellt. Danach kann die DIS AG das Verfahren zum Widerruf der Börsenzulassung der Aktien der DIS AG derzeit nicht weiter betreiben und muss einstweilen die Aussetzung des bereits begonnenen Verfahrens bei der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen. Die DIS AG wird die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen, um das Verfahren zum Widerruf der Börsenzulassung möglichst bald weiter betreiben zu können.