Zu einer außerordentlichen Hauptversammlung hat die in Aachen ansässige SCHUMAG AG ihre Anteilseigner am 18. Dezember 2019 eingeladen. Neben verschiedenen Satzungsänderungen betreffend die Kapitalstruktur des Unternehmens stand zudem die Beschlussfassung der Anteilseigner über den Abschluss eines Vergleichs mit der D&O-Versicherung eines früheren Vorstandsmitgliedes auf der Agenda.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Dirk Daniel begrüßte rund 30 Aktionäre, Gäste und Vertreter der Presse, darunter Alexander Langhorst von GSC Research, und erteilte nach Erledigung der üblichen einleitenden Hinweise und Formalien das Wort dem Alleinvorstand Johannes Wienands.
Bericht des Vorstands
Nach Begrüßung des Auditoriums führte der Alleinvorstand kurz durch die verschiedenen Punkte der vorliegenden Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung. Unter Tagesordnungspunkt 1 wird die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals vorgeschlagen. Dabei wird technisch gesehen der bisherige rechnerische Nennwert von 2,56 Euro je Schumag-Aktie auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag von 1,00 Euro herabgesetzt. Durch diesen Schritt vermindert sich das gezeichnete Kapital von bislang 10.225.873,62 Euro auf dann 4.000.000,00 Euro. Der Effekt aus der Herabsetzung beläuft sich auf 6,22 Mio. Euro.
Die Aktienzahl von insgesamt 4 Mio. Anteilsscheinen ändert sich durch diesen Schritt indes nicht. Neben dem Ausgleich von Verlusten dient die Maßnahme laut Herrn Wienands aber auch zwei weiteren Zwecken. Zum einen ist für das zweite Quartal 2020 die Durchführung einer Kapitalerhöhung geplant. Um diese durchführen zu können ist es jedoch erforderlich, einen Ausgabebetrag unterhalb des zuletzt meist feststellbaren Börsenkurses von 1,40 Euro zu haben. Da eine Ausgabe von jungen Aktien immer mindestens zum rechnerischen Nennwert erfolgen muss, wäre eine solche Maßnahme beim bisherigen rechnerischen Nennwert von 2,56 Euro, der gut einen Euro über dem Börsenkurs liegt, nicht realisierbar gewesen. Mit einem künftigen rechnerischen Nennwert von 1,00 Euro liegt der Mindestausgabepreis bei 1,00 Euro und damit unterhalb des Börsenkurses. Zudem verringert sich durch die Kapitalherabsetzung der bilanzielle Verlustvortrag, so dass in der Zukunft bei entsprechender Ergebnisentwicklung auch schneller Dividendenzahlungen an die Anteilseigner möglich werden.
Die in den Tagesordnungspunkten 2 und 3 vorgeschlagenen Anpassungen stellen lediglich eine technische Anpassung des genehmigten und bedingten Kapitals 2019 an die unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagene Kapitalherabsetzung. Auch bei den beiden Kapitalia erfolgt die Umstellung des rechnerischen Nennwerts der auszugebenden Aktien auf 1,00 Euro von bisher 2,56 Euro. Die Stückzahl ändert sich auch hier nicht.
Ferner berichtete der SCHUMAG-Chef über die Hintergründe des Vergleichs mit den D&O-Versicherung des früheren Vorstandsmitgliedes Steffen Walpert. Wie bereits in vorherigen Hauptversammlungen berichtet, ist dieser inzwischen verstorben, und auch die Erben haben dessen Erbe wegen entsprechender Überschuldung ausgeschlagen. Insoweit ist dieses letztlich beim Land NRW gelandet. In Fällen einer überschuldeten Erbmasse können die möglichen Forderungen gegenüber der Staatskasse jedoch nur bis zur Höhe des etwaigen vorhandenen Vermögens eingetrieben werden. Im vorliegenden Fall bleibt also – ungeachtet der Höhe etwaiger tatsächlicher Ansprüche gegenüber Herrn Walpert bzw. dessen Nachlass – nur die Inanspruchnahme seiner D&O-Versicherung. Dort ist die Deckungssumme auf 1 Mio. Euro im Schadensfall begrenzt. Durch die geschilderte Situation sind jedoch die Verfahrenskosten auch aus diesem Betrag zu bestreiten, da diese aus dem Nachlass nicht eingefordert werden können. Unter dem Strich ergibt sich daraus ein Nettobetrag von rund 800 TEUR. Da eine noch längere Verfahrensdauer die Chancen für die SCHUMAG nicht verbessern, sondern im Gegenteil nur die von der Deckungssumme zu begleichenden Verfahrenskosten weiter erhöhen und den Nettozufluss damit weiter schmälern würde, hat man sich zum Abschluss dieses Vergleichs entschlossen und bittet die Hauptversammlung um entsprechende Zustimmung. Diese Erläuterungen wurden im Rahmen der Generaldebatte auch nochmals vom Aufsichtsratsvorsitzenden Daniel, der im Hauptberuf Rechtsanwalt ist, so bekräftigt und dargelegt. Überdies entlastet der Abschluss eines solchen recht komplexen Verfahrens auch die internen Kapazitäten, so Herr Wienands weiter.
Zum Abschluss berichtete er noch kurz über den Geschäftsverlauf im per 30. September 2019 beendeten Geschäftsjahr 2018/2019. Derzeit befindet sich der Abschluss in der Prüfung beim Wirtschaftsprüfer, so dass noch keine belastbaren Zahlen vorliegen. Mit der Vorlage des testierten Abschlusses wird bis Ende Januar 2020 gerechnet. Hinsichtlich des Geschäftsverlaufes verwies er auf die Ad-hoc-Mitteilung vom 24.05.2019 und die dort für das Geschäftsjahr 2018/2019 in Aussicht gestellte EBIT-Bandbreite. Diese soll sich zwischen minus 2,7 und minus 3,4 Mio. Euro bewegen. Auf Basis der bisherigen Erkenntnisse rechnet er für den Einzelabschluss in der AG mit einem voraussichtlich besseren EBIT, im Konzernabschluss wird dieses bedingt durch die Bilanzierung nach IFRS schlechter ausfallen. Hier wirken sich auch die umgesetzten Personalmaßnahmen und die Veräußerung der Betriebsimmobilie sowie Veränderungen bei den Pensionsrückstellungen belastend aus.
Allgemeine Aussprache
Als erster Redner meldete sich Patric Moritz für die Aktionärin Allerthal-Werke AG zu Wort und interessierte sich dafür, ob angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung bei der SCHUMAG AG die Notwendigkeit einer Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG geprüft worden ist. Eine solche ist nach Angabe von Herrn Wienands nicht erforderlich, hierzu verwies er auf die Ad-hoc-Meldung aus dem Oktober 2013. Seinerzeit war eine entsprechende Verlustanzeige vorgenommen worden, da damals ein Unterschreiten von 50 Prozent des gezeichneten Kapitals erfolgt ist. Seither hat sich dieser Zustand nicht verändert, so dass keine neuerliche Anzeige erforderlich wird.
Sowohl Herr Moritz als auch weitere Redner interessierten sich auch für die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens sowie Eckdaten zum abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/2019 (30.09.). Hinsichtlich des abgelaufenen Geschäftsjahr bekräftigte der Vorstand seine Aussagen aus seiner Vorstandsrede, dass sich das EBIT im Einzelabschluss etwas besser als in der Guidance in Aussicht gestellt darstellen wird und auf Ebene des Konzernabschlusses (Bilanzierung nach IFRS) entsprechend schlechter darstellen wird. Ansonsten berichtete Herr Wienands, dass sich das Geschäftsvolumen der SCHUMAG AG auf dem aktuell niedrigen Level augenscheinlich zu stabilisieren beginnt und zeigte sich sehr zuversichtlich, dass dieses künftig nicht weiter absinken wird. Zudem beginnen die im Frühjahr eingeleiteten Schritte aus dem Maßnahmenkatalog zunehmend zu greifen.
Bezogen auf den Auftragseingang teilte er auf weitere Nachfrage mit, dass sich dieser im Geschäftsjahr 2018/2019 in der AG auf 33,39 Mio. Euro und im Konzern auf 34,129 Mio. Euro belief. Die Höhe des aktuellen Auftragsbestandes bezifferte Herr Wienands per Ende November 2019 auf rund 20 Mio. Euro.
Ferner interessierte sich der Redner dafür, inwieweit bereits von dem bestehenden bedingten Kapital Gebrauch gemacht worden ist und ob bereits ein Optionsprogramm für Vorstand und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgelegt wurde. Hierzu antwortete der SCHUMAG-Chef, dass bisher kein solcher Plan verabschiedet worden ist und dementsprechend auch noch keine Optionen ausgegeben worden sind.
Darüber hinaus interessierte sich Herr Moritz dafür, wie der aktuelle Verfahrensstand bei weiteren Verfahren gegen ehemalige Organe der SCHUMAG AG ist. Hierzu antwortete Herr Wienands, dass sich die Verfahren gegen Frau Dr. Moll, ehemals Geschäftsführerin bei der BA Energy, weiterhin hinziehen und hier keine Prognose über eine zeitliche Dauer und eine mögliche Höhe etwaiger auf dem Prozesswege dann zu realisierender Zahlungen möglich ist. Auf entsprechende Nachfrage präzisierte er, dass mit Frau Dr. Moll bzw. deren Prozessbevollmächtigtem allerdings auch keinerlei Gespräche über eine mögliche vergleichsweise Beilegung der Rechtsstreite geführt werden.
Ferner wurden Verfahren gegen das frühere Vorstandsmitglied Heinen geführt. Hierbei ist die Argumentationskette analog zu der im Fall Walpert und diese Verfahren wurden beim OLG Köln auch zu Gunsten der SCHUMAG AG ausgeurteilt, die Nichtzulassungsbeschwerde von Herrn Heinen wurden vom BGH abgewiesen, so dass hier inzwischen rechtskräftige und vollstreckbare Urteile vorliegen. Im Fall Heinen geht es um eine zugesprochene Summe von über 3 Mio. Euro. Allerdings hat Herr Heinen seinen Wohnsitz inzwischen nach London verlagert, so dass man sich aktuell um eine Realisierung der Forderungen kümmert. Vorhandener Immobilienbesitz von Herrn Heinen oder seiner Frau, so genau lassen sich die Besitzverhältnisse derzeit noch nicht klären, wurde bereits durch die bestehenden Titel blockiert. Aktuell werden die erforderlichen Maßnahmen geprüft, um hier entsprechend zu Geld zu kommen und die Forderungen gegenüber Herrn Heinen zu realisieren.
Des Weiteren existiert auch noch ein Verfahren gegen das frühere Aufsichtsratsmitglied Koschel. Dieses war während der Dauer des Verfahrens gegen Herrn Heinen zunächst ausgesetzt, ist jetzt beim LG Aachen allerdings wieder aufgenommen worden. Für die hier geforderte Summe liegt eine Deckungszusage der D&O-Versicherung von Herrn Koschel vor. Eine Prognose zur zu erwartenden zeitlichen Dauer dieses Verfahrens oder dem Ausgang wollte Herr Wienands nicht treffen. Insgesamt wies er allerdings noch darauf hin, dass alle gerichtlich geltend gemachten Forderungen gegen die genannten Personen bisher nicht bilanziert werden, so dass im Fall des Zuflusses von Beträgen hier entsprechende positive Ergebniseffekte eintreten können.
Aktionär Martin Hellmich zeigte sich im Rahmen seiner Wortmeldung etwas betrübt darüber, dass der Vorstand die SCHUMAG AG als einen Sanierungsfall bezeichnete und brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass dem Unternehmen die Rückkehr auf den Pfad einer erfreulicheren Entwicklung gelingen möge.
Ergänzend zu den bereits genannten gerichtlichen Verfahren erkundigte sich der Redner nach etwaigen weiteren Prozessen. Solche bestehen derzeit nicht in einer nennenswerten Weise. Hinsichtlich der Klagen gegen ehemalige Organe der SCHUMAG AG bzw. deren Tochtergesellschaften stellte er klar, dass diese bereits von seinem Amtsvorgänger Herrn Ohlinger initiiert worden sind und von ihm in der gestarteten Weise weiter fortgesetzt werden.
Ferner interessierte sich der Debattenredner für die Höhe der eingeklagten Forderungen gegenüber den Herren Heinen, Koschel und Frau Dr. Moll. Im Fall von Herrn Koschel bezieht sich der Vorgang auf die BA Energy. Hier liegt der insgesamt zu Grunde liegende Streitwert bei 3,5 Mio. Euro, es besteht eine Deckungszusage einer D&O-Versicherung in Höhe von 1,5 Mio. Euro. Im Fall von Herrn Heinen beträgt die geltend gemachte und letztlich auch ausgeurteilte Summe 808 TEUR in der SCHUMAG AG und weitere 3,5 Mio. Euro in der SBRE, so dass sich ein Gesamtbetrag von 4,3 Mio. Euro ergibt. Im Verfahrensverlauf wurde die teilweise bestehende Deckungszusage seitens der D&O-Versicherung von Herrn Heinen zurückgenommen. Im Fall von Frau Dr. Moll bezieht sich der Sachverhalt auf die Tochtergesellschaft BA Energy, so dass Herr Wienands hierzu keine detaillierten Angaben machte.
Hinsichtlich des vorgeschlagenen Vergleichs mit der D&O-Versicherung von Herrn Walpert bekräftigten Vorstand und Aufsichtsrat auch auf entsprechende Nachfragen, dass man hier den aus Sicht der SCHUMAG bestmöglichen Weg beschreitet, da auch bei einer längeren Verfahrensdauer kein höherer Betrag zu erwarten sein wird und auch aus dem überschuldeten Nachlass keine weiteren Zahlungen zu erwarten wären. Zudem ermöglicht die Beilegung dieses Verfahrens auch eine noch stärkere Fokussierung der internen Kapazitäten auf dass Kerngeschäft und die dort bestehenden Herausforderungen und Aufgaben. Im Grundsatz signalisierten Vorstand und Aufsichtsrat, dass man auch in den anderen noch laufenden Verfahren bei vernünftigen und angemessenen Eckdaten durchaus auch zu weiteren Vergleichen bereit ist, ohne das hier derzeit bereits entsprechende Verhandlungen oder Gespräche geführt werden würden.
Abstimmungen
Nach Beendigung der allgemeinen Aussprache gegen 11:20 Uhr wurde die Präsenz mit 2.979.629 Aktien oder 74,49 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals festgestellt. Sämtliche Beschlussvorschläge der Verwaltung wurden mit sehr großer Mehrheit bei nur wenigen hundert Neinstimmen angenommen.
Im Einzelnen beschlossen wurde die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals zum Ausgleich von Verlusten, hierdurch verringert sich der rechnerischen Nennwert je Aktie von bislang 2,56 Euro auf 1,00 Euro bei gleichbleibender Aktienzahl nebst entsprechender Änderungen der Satzung (TOP 1), die Anpassung des genehmigten Kapitals 2019 an die Kapitalherabsetzung nebst Satzungsänderung (TOP 2), die Anpassung des bedingten Kapitals 2019 an die Kapitalherabsetzung nebst entsprechender Änderung der Satzung (TOP 3) sowie die Erteilung der Zustimmung zum Vergleich zwischen der Schumag Aktiengesellschaft und der AIG Europe S.A. Betreffend die gerichtlich geltend gemachten Ansprüche gegenüber dem früheren Vorstandsmitglied Steffen Walpert (TOP 4). Der Versammlungsleiter konnte die Hauptversammlung nach einer Dauer von rund eineinhalb Stunden um kurz nach 11:30 Uhr schließen.
Fazit
Mit den Beschlüssen über die Herabsetzung des gezeichneten Kapitals – auf einen rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR je Aktie ohne eine Änderung der Anzahl der Aktien – und die zugleich vorgenommene Anpassung der genehmigten Kapitalia an das herabgesetzte Grundkapital ist die SCHUMAG AG nunmehr auch am Kapitalmarkt handlungsfähig. Auf dem seit Längerem zu beobachtenden Kursniveau von rund 1,50 Euro wäre eine Kapitalmaßnahme zum bisherigen rechnerischen Nennwert der Aktien von 2,56 Euro wohl kaum erfolgreich platzierbar gewesen. Dass eine Kapitalmaßnahme durchaus ernsthaft ins Auge gefasst wird, zeigt die Aussage des SCHUMAG-Vorstands, der eine solche für das zweite Quartal 2020 anstrebt. Eine Stärkung des Eigenkapitals und damit auch der Innenfinanzierungskraft würde der Gesellschaft sicherlich gut tun, zumal man sich operativ im weiterhin nicht einfachen Nutzfahrzeugbereich bewegt und durch Themen wie „Dieselgate“ und auch die zuletzt etwas abgeschwächte konjunkturelle Entwicklung hier eine Stärkung sicherlich positiv zu werten wäre.
In Bezug auf die Stärkung der „Innenfinanzierungskraft“ ist sicherlich auch der von den Aktionären abgesegnete Vergleichsabschluss mit der D&O-Versicherung des früheren und zwischenzeitlich verstorbenen ehemaligen Vorstandsmitgliedes Steffen Walpert zu sehen. Hierdurch dürften der Gesellschaft zeitnah nach Abzug bisher entstandener Verfahrenskosten rund 800 TEUR an Liquidität zufließen. Gewisse weitere Chancen dürften auch noch aus weiteren laufenden Verfahren bestehen, hier liegen teilweise bereits rechtskräftige und vollstreckbare Urteile vor, die Höhe des möglichen Zuflusses muss hier aber noch abgewartet werden. Die Forderungen aus diesen genannten Verfahren sind ebenso wie der zuvor genannte Vorgang bislang nicht bilanziell als Forderung erfasst, so dass mit entsprechenden positiven Effekten auf der Ergebnisseite zu rechnen ist.
Operativ läuft es nach Angabe des Vorstands weiterhin eher schleppend, mit Blick auf die ausgegebene Guidance wies er in der Hauptversammlung darauf hin, dass diese im Einzelabschluss der AG vermutlich im positiven Sinne übertroffen werden kann, wohingegen im Konzernabschluss mit einem Unterschreiten im negativen Sinne zu rechnen ist. Interessierte Investoren sollten die weitere Entwicklung zeitnah verfolgen und vor etwaigen Dispositionen die Veröffentlichung der Jahreszahlen für 2018/2019 abwarten, die Ende Januar oder Anfang Februar erfolgen dürfte.
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Tel.: +49 (0)24 08 / 12-0
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E-Mail:
[email protected]
Hinweis: Der Verfasser ist Aktionär der beschriebenen Gesellschaft.