stilwerk: News von der Hauptversammlung
-
Kapitalerhöhung / Umfirmierung
Am 4. Juli 2006 fand die ordentliche Hauptversammlung der stilwerk AG in Hamburg statt. Die Mitglieder des Vorstandes, Thomas Kubicki (neu bestellt seit dem 29.06.2006) und Alexander Garbe legten die Ergebnisentwicklung und die Zukunftsperspektiven der Gesellschaft und des Konzerns ausführlich dar.
Die Gesellschaft hat sich als eine Immobiliengesellschaft ausgerichtet und investiert ausschließlich in gewerblich genutzte Immobilien in Deutschland und Europa mit dem Ziel, in den nächsten Jahren ein Investitionsvolumen von 1 Mrd. Euro zu erreichen.
Nach ausführlicher Generaldebatte wurden Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten Gewinnverwendung, Entlastung des Vorstandes, Entlastung des Aufsichtsrates, Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers, Wahl der Herren Bernhard Garbe (Bestätigung im Amt) und Dr. Peter Klein (Neuwahl nach Ablauf gerichtlicher Bestellung) Verschmelzung mit der Garbe Lagerhaus Holding GmbH und Co. KG und Kapitalerhöhung hieraus gegen Sacheinlage durch Ausgabe von 10 Mio. neuer Aktien, damit die Erhöhung des Grundkapitals von 10 Mio. EUR auf 20 Mio. EUR, Abschluss von Unternehmensverträgen mit zwei abhängigen Gesellschaften, Satzungsänderung zur Anpassung des Gesellschaftsgegenstandes an die neue Ausrichtung, zur Anpassung an Gesetzesänderungen und zur Umfirmierung der Gesellschaft in stilwerk Real Estate AG mit jeweils überwältigender Mehrheit der stimmberechtigten Aktionäre gefasst.
Die im Zuge der Generaldebatte erhobenen Bedenken der Aktionäre gegen das bei der Verschmelzung zugrunde gelegte Umtauschverhältnis der neu auszugebenden Aktien wurde von der Hauptaktionärin, der Garbe Holding AG & Co. KG, nicht geteilt. Gleichwohl trug sie diesen Bedenken vorsorglich dadurch Rechnung, dass sie allen Inhabern von am Tage der Hauptversammlung in Streubesitz befindlichen Aktien das Angebot unterbreitet, aus dem Bestand der Aktien der Hauptaktionärin Aktien zu erwerben, und zwar in der Stückzahl jeweils entsprechend dem aktuell bestehenden Aktienbesitz dieser Aktionäre und zu einem Preis entsprechend dem bei der Kapitalerhöhung zugrunde gelegten Wert. Das Angebot wird bei Erhebung von Anfechtungsklagen gegen die gefassten Beschlüsse allerdings hinfällig.