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Novasoft: Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin - Eintragung kann in das Handelsregister angemeldet werden
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat durch Beschluss vom 29. Juni 2006 (der Gesellschaft zugestellt am 3. Juli 2006) im sog. Freigabeverfahren festgestellt, dass die Erhebung der Anfechtungsklagen mehrerer Kläger gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2005 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin nach §§ 327a ff. AktG der Eintragung des Beschlusses der Hauptversammlung in das Handelsregister nicht entgegen steht. Da das Gesetz gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts kein Rechtsmittel vorsieht, kann der Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2005 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin nunmehr zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden.

Veröffentlichungsdatum: 04.07.2006 - 08:33
Redakteur: rpu
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