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G. Kromschröder: Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre wirksam geworden - Einstellung der Notierung der Aktien der G. Kromschröder AG wird beantragt
Nachdem sich die G. Kromschröder AG unter Beteiligung der Elster Group GmbH und der Elster GMC Holding GmbH mit Klägern in Anfechtungsverfahren über den in der Ad-hoc-Mitteilung vom 30. Juni 2006 mitgeteilten Vergleich geeinigt hat, hat das Registergericht heute mitgeteilt, dass der auf der außerordentlichen Hauptversammlung der G. Kromschröder AG vom 16. Dezember 2005 gefasste Beschluss, sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Elster Group GmbH gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung zu übertragen, in das Handelsregister der G. Kromschröder AG eingetragen worden ist.

Mit der Eintragung ist der Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Elster Group GmbH wirksam geworden. Die Minderheitsaktionäre der G. Kromschröder AG sind mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses aus der G. Kromschröder AG ausgeschieden, und ihre Aktien sind kraft Gesetzes auf die Elster Group GmbH übergegangen. Die G. Kromschröder AG wird deshalb die Einstellung der Notierung der Aktien der G. Kromschröder AG beantragen und den Widerruf der Zulassung der Aktien der G. Kromschröder AG zum Handel von Amts wegen anregen.

Veröffentlichungsdatum: 04.07.2006 - 12:02
Redakteur: rpu
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