WKN:
821600
ISIN:
DE0008216003
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Universitätsstraße 58,
D-44789 Bochum, Deutschland
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+49 (0) 234 / 303 - 2384

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Frau Sandra Bruns
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Bekanntmachung Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG des Nachtrags zur Bekanntmachung vom 07. August 2018 - Bekanntmachung des Nachtrags zur Bekanntmachung über den Vergleich zum Spruchverfahren der Minderheitsaktionäre der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft, Bochum
Die Veröffentlichung der nachfolgenden Bekanntmachung erfolgt im Auftrag der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum. Der Text wurde GSC durch die Gesellschaft in der Form zur Verfügung gestellt, die Sie am Ende dieser Bekanntmachung als druckfähige pdf-Datei finden. Diese wird ohne inhaltliche Veränderung seitens GSC publiziert.

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                   Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum

                                                   Bochum

Nachtrag zur Bekanntmachung über den Vergleich zum Spruchverfahren
der Minderheitsaktionäre der
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft, Bochum


                                                   WKN 821600

                                           – ISIN DE 0008216003 –



Dieser Nachtrag zur Bekanntmachung vom 07. August 2018 richtet sich an die ausgeschiedenen Aktionäre der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft, Bochum.

Der Erhöhungsbetrag von € 10,00 je Stückaktie wird auf die von den ehemaligen Aktionären im Rahmen der Abwicklung des Squeeze Out angegebene Bankverbindung des ursprünglichen Einreichers überwiesen. Sollte diese Bankverbindung für die Abwicklungsstelle Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba), c/o Deutsche WertpapierService Bank AG nicht mehr ansprechbar sein, ist der ursprüngliche Einreicher verpflichtet, der Abwicklungsstelle eine aktuelle Bankverbindung für die Überweisung des Barerhöhungsbetrags zu benennen.

Ansprüche auf Erhöhungsbeträge, die nicht bis sechs Monate nach dem Tag, an dem diese Abwicklungshinweise veröffentlicht wurden, von den Berechtigten entgegengenommen worden sind, werden gemäß § 1 Ziffer 3 des Vergleichs zum Spruchverfahren erlöschen.

Die Entgegennahme des Erhöhungsbetrags und des erhöhten Barabfindungsbetrags ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der BOGESTRA kosten,- provisions- und spesenfrei.

Aktionäre, die bisher nicht von dem Barabfindungsangebot im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft, Bochum, Gebrauch gemacht haben, können Ihre Ansprüche auf die erhöhte Barabfindung von € 280,00 je Stückaktie noch innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag geltend machen, an dem diese Abwicklungshinweise bekannt gemacht wurden. Hierzu müssen die von den Anspruchsberechtigten selbst verwahrten Aktienurkunden bei ihrer Hausbank, einer Sparkasse oder einem anderen Kreditinstitut persönlich (ggf. durch einen legitimierten Vertreter) während der üblichen Geschäftszeiten zur Weiterleitung an die Abwicklungsstelle Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba), c/o Deutsche WertpapierService Bank AG, Wildunger Str. 14, 60487 Frankfurt am Main, vorgelegt werden. Dabei ist eine Bankverbindung anzugeben, auf die der Betrag der erhöhten Barabfindung überwiesen werden soll.

Nach Ablauf der Frist gemäß § 1 Ziffer 3 des Vergleichs zum Spruchverfahren werden die ursprünglichen Barabfindungsbeträge, die nicht von den Berechtigten entgegengenommen worden sind, zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen gemäß Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft, Bochum, vom 28.10.2016 im Bundesanzeiger zugunsten der Berechtigten beim Amtsgericht Bochum – Hinterlegungsstelle – unter Verzicht auf die Rücknahme hinterlegt.



Bochum, im September 2018



Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum

Bochum

 – Geschäftsführung –


Anhänge
Nachtrag_Veroeffentlichung_BOGESTRA_20180906.pdf


Veröffentlichungsdatum: 06.09.2018 - 12:14
Redakteur: bdi
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