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HV-Bericht Deutsche Balaton AG - Agiert weiterhin erfolgreich
Am 30. August 2017 fand in Heidelberg die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Balaton AG statt. Im Vorfeld der Hauptversammlung war ein Teil der Tagesordnung in aller Munde, denn der Großaktionär hatte in einer Erweiterung der Tagesordnung die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 100:1 vorgeschlagen. Rund 80 Aktionäre und Gäste, unter ihnen auch Thorsten Renner für GSC Research, hatten sich im Palais Prinz Carl um 14:00 Uhr eingefunden, um sich über die weiteren Zukunftsaussichten zu informieren.

Der Aufsichtsratsvorsitzende Wilhelm Konrad Thomas Zours eröffnete die Hauptversammlung und wies auf das Ergänzungsverlangen vom 9. August 2017 hin. Auf die Zwischenrufe von Herrn Sauer  meinte der Aufsichtsratsvorsitzende: „Sie hören sich jetzt erst einmal die Formalien an.“ (Anmerkung des Verfassers: Herr Sauer ist Vorstand der Klosterbrauerei Königsbronn AG, einem Unternehmen der umstrittenen Reich-Gruppe.) Des Weiteren teilte Herr Zours mit, dass eine Ton- und Bildaufzeichnung der Hauptversammlung erfolgen wird. Wenn ein Aktionär damit nicht einverstanden sei, könne er vor seinen Ausführungen eine Unterbrechung der Aufzeichnung verlangen.

Herr Sauer stellte dann den Antrag, in der Hauptversammlung keine Beschlüsse zu fassen, da die Mitteilungen nach § 125 AktG nicht korrekt erfolgt seien. Dadurch sei eine Anfechtbarkeit der Beschlüsse möglich, so Herr Sauer. Da kein wichtiger Grund vorliege, werde man nicht über den Antrag abstimmen, erklärte Herr Zours. „Aber Sie können gerne alle Beschlüsse anfechten, dann klären wir das gerichtlich“, so der Aufsichtsratsvorsitzende an Herrn Sauer gewandt.

Anschließend stellte Herr Sauer den Antrag auf Absetzung der Ergänzungsverlangen von der Tagesordnung aufgrund verspäteter Veröffentlichung. Nach seiner Ansicht sei die Veröffentlichung nach dem Record Date erfolgt. „Wir machen weiter, da eine Abstimmung darüber nicht erforderlich ist“, entgegnete Herr Zours nach einer kurzen Unterbrechung. Nach dem Verlesen der sonstigen Formalien übergab Herr Zours das Wort an das Vorstandsmitglied Jens Jüttner.


Bericht des Vorstands

Nach den Worten von Herrn Jüttner zeigte die Balaton-Aktie eine erfreuliche Entwicklung, vor allem im Jahr 2017. Die Kursentwicklung korrespondiere eigentlich kaum mit den erzielten Ergebnisses der Gesellschaft, konstatierte der Vorstand. Das abgelaufene Jahr gestaltete sich recht unspektakulär und aufgrund nur geringer Desinvestments wies die Gesellschaft im HGB-Abschluss einen Verlust von 1,5 Mio. Euro aus.

Aus Aktienverkäufen resultierten Erträge von 4,2 Mio. Euro und Zuschreibungen auf Finanzanlagen brachten weitere 3,9 Mio. Euro. Daneben musste das Unternehmen Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 9,1 Mio. Euro hinnehmen. Dies war vor allem durch Abschreibungen auf Schiffe und eine Biotech-Aktie hervorgerufen. Laut Herrn Jüttner verringerte sich das Eigenkapital dadurch leicht auf 150,6 Mio. Euro. Durch Investitionen erhöhte sich das Fremdkapital um rund 25 Mio. Euro. Damit lag die Eigenkapitalquote mit 63 Prozent weiter auf einem hohen Niveau, auch wenn sie unter dem Vorjahreswert von 71 Prozent zurückblieb.

Im IFRS-Konzernabschluss erhöhte sich die Bilanzsumme um rund 40 Mio. Euro auf 416,5 Mio. Euro. Bei den Schulden ergab sich ein Anstieg von 118 auf 152 Mio. Euro. Wie Herr Jüttner berichtete, ging die Eigenkapitalquote nur leicht von 67,8 auf 63,6 Prozent zurück. Das Periodenergebnis belief sich 2016 auf 4,0 Mio. Euro. Beim Konzern-Gesamtergebnis erwirtschaftete die Gesellschaft sogar eine Steigerung von 13,4 auf 18,6 Mio. Euro.

Im Segment Vermögensverwaltend erzielte man mit einer Immobilieninvestition ein Ergebnis vor Steuern von 4,1 Mio. Euro.  Daneben erfolgten dort auch der Tausch der Heta-Anleihen und der Verkauf von MAN-Aktien sowie der Erwerb von zwei Schiffen. Laut Herrn Jüttner entwickelte sich das Segment Beta Systems Software sehr erfreulich mit einem Ergebnisanstieg auf 7,3 Mio. Euro. Auch wenn das Geschäft derzeit organisch wächst, hält die Gesellschaft nach Akquisitionsmöglichkeiten Ausschau. In Zukunft könne aber nicht immer ein so hohes Ergebnis in diesem Bereich erwartet werden, kündigte Herr Jüttner an. Im Segment CornerstoneCapital erfolgten 2016 keine Verkäufe. Trotzdem zeigte sich der Vorstand mit diesem Segment insgesamt sehr zufrieden.

Im ersten Halbjahr 2017 erzielte die Deutsche Balaton AG ein Konzernergebnis von 29,1 Mio. Euro nach minus 2,7 Mio. Euro in der Vorjahresvergleichsperiode. Das Gesamtergebnis ohne Minderheiten belief sich sogar auf 38,1 Mio. Euro, was laut Herrn Jüttner zu einem Anstieg beim Eigenkapital der Anteilseigner der Deutsche Balaton AG von 230 auf etwa 268 Mio. Euro führte. Aufgrund des positiven Ergebnisses wurde die Prognose der Eigenkapitalveränderung im Jahr 2017 auf 15 bis 20 Prozent nach oben angepasst.

Im Segment Vermögensverwaltend resultierten positive Effekte aus Verkäufen. Wie der Vorstand mitteilte, standen dem kaum Wertberichtigungen gegenüber, so dass sich ein Ergebnis nach Minderheiten von 20,1 Mio. Euro einstellte. Auch das Ergebnis im Segment Beta Systems entwickelte sich mit 2,6 Mio. Euro (ebenfalls nach Minderheitenanteilen) sehr erfreulich. Keine Beteiligungsverkäufe gab es im Segment CornerstoneCapital im ersten Halbjahr 2017. Nach Ende des ersten Halbjahres konnte jedoch der Verkauf der Infoniqa SQL mit einem Ergebnisbeitrag von rund 4 Mio. Euro vor Steuern realisiert werden.  Abschließend betonte Herr Jüttner noch einmal, dass die Deutsche Balaton AG 2017 ein deutlich positives Ergebnis anstrebt.

Das Vorstandsmitglied Rolf Birkert ging dann noch kurz auf die wesentlichen Beteiligungen ein. So habe die Immofinanz AG ein gutes Halbjahresergebnis veröffentlicht. Das Portfolio des Unternehmens in Russland soll bis zum Jahresende verkauft werden. Nach Aussage von Herrn Birkert liegt der Aktienkurs immer noch deutlich unter dem EPRA NAV je Aktie. Für interessant hielt er auch die angestrebte Fusion mit der CA Immobilien AG, da diese Gesellschaft auch über viele Flächen in deutschen Großstädten verfügt.

Bei der Sparta AG hat man im vergangenen Jahr 50.000 Aktien zugekauft. Nach Angabe von Herrn Birkert hat diese Gesellschaft in den letzten fünf Jahren eine jährliche Verzinsung von 17,4 Prozent erwirtschaftet. Bei Biofrontera wurde im Mai 2016 die Zulassung für Ameluz für die USA erreicht. Das Unternehmen hat sich dazu entschlossen, den Vertrieb in den USA selbst zu gestalten. Damit soll der Umsatz in den kommenden Jahren deutlich gesteigert werden. Drägerwerk kann derzeit nach Aussage von Herrn Birkert auf einen hohen Auftragseingang verweisen. Bei Hyrican stehen der Marktkapitalisierung von 22 Mio. Euro entsprechend hohe liquide Mittel gegenüber.

Im vergangenen Jahr habe ein Kleinaktionär Anfechtungsklage gegen mehrere Hauptversammlungsbeschlüsse erhoben. Wie der Vorstand ausführte, hat das Landgericht Mannheim die Anfechtungsklage abgewiesen. Der Kleinaktionär habe dagegen Berufung eingelegt, vor dem Oberlandesgericht wurde aber noch kein Termin bestimmt.

In Zukunft erwartete Herr Birkert eine mittelfristig steigende Inflation. Deshalb investiere die Gesellschaft neben diversen Unternehmensbeteiligungen auch in Sachwerte wie Immobilien, Schiffe oder Agrarland. Zudem suche die Deutsche Balaton AG auch Investitionsmöglichkeiten außerhalb der EU, so Herr Birkert zum Ende seiner Ausführungen.

Herr Sauer stellte danach den Antrag auf Abwahl des Versammlungsleiters, da hier eine Anfechtungsthematik gegeben sei und damit Kosten auf die Gesellschaft zukommen könnten. Wie Herr Zours nach kurzer Beratung erklärte, läge kein wichtiger Grund vor, da die bisherigen Anträge schon nicht ausreichend begründet wären. Des Weiteren teilte der Aufsichtsratsvorsitzende mit, dass zuerst die Aussprache über die Tagesordnungspunkte 2 bis 5 und die anschließende Abstimmung erfolgt. Im Anschluss daran werde dann die Diskussion über die Tagesordnungspunkte 6 und 7 stattfinden. Hierbei ordnete Herr Zours auch gleich eine Rede- und Fragezeit-Beschränkung von einer Stunde pro Redner an.


Allgemeine Diskussion zu TOP 2 bis TOP 5


Als erster Redner meldete sich Herr Kollenda in Vertretung von Herrn Lehmann (Anmerkung des Verfassers: Herr Lehmann ist Vorstand der Hyrican Informationssysteme AG) zu Wort und stellte zahlreiche Fragen zu Vorgängen bei der MISTRAL Medien AG. Dem entgegnete Herr Zours, wie die Verwaltung Fragen zu internen Sachen bei MISTRAL beantworten solle, wenn man lediglich einen Anteil von rund 33 Prozent hält. In diesem Rahmen forderte er den Aktionär auf, relevante Fragen zu stellen. Er stelle hier nur die Fragen für einen Aktionär und möchte hierbei keine Wertungen der Fragen vornehmen, so Herr Kollenda. „Der Auftraggeber kann sich hier nicht nur einen Lautsprecher hinstellen“, meinte Herr Zours. Er müsse schon selbst auf die eigene Expertise vertrauen und dabei appellierte Herr Zours an den Sachverstand von Herrn Kollenda. Angesichts der weiteren Finanzierung von MISTRAL berichtete Herr Zours, Balaton war bereits vor 15 Jahren mit 10 Prozent an MISTRAL beteiligt, bevor die Gesellschaft in die Hände von „Räubern und Verbrechern“ fiel.

Insgesamt sah der Aufsichtsratsvorsitzende die Entwicklung bei diesem Unternehmen auf einem guten Weg. Man sehe bei MISTRAL noch Möglichkeiten, die sich dann langfristig lohnen könnten.

Ferner interessierte Herrn Kollenda der Grund für die Klagerücknahme bei Kremlin. Der Aufsichtsratsvorsitzende ließ durchblicken, dass ihm die Klagerücknahme missfallen habe. Der Vorstand, Herr Birkert, erklärte daraufhin, dass die Klagerücknahme aufgrund des Verkaufs der Aktien erfolgte. Die für die Klage angefallenen Kosten bezifferte er auf rund 10 TEUR. Im Hinblick auf Kremlin meinte Herr Zours, wenn die Gesellschaft von solchen Personen geführt wird wie der Reich-Gruppe, dann ist der Mantelwert komplett vernichtet. Mit der Insolvenz bei Kremlin habe Balaton nichts zu tun. Wenn, dann wurde die Insolvenz durch die hohen Strafen der BaFin herbeigeführt.

Des Weiteren erkundigte sich Herr Kollenda, ob auch Beteiligungen ohne Due Diligence eingegangen werden. Wenn eine Due Diligence möglich ist, dann wird die Möglichkeit auch wahrgenommen, führte Herr Zours aus. Allerdings ist dies nicht überall möglich.

Herr Kollenda sprach dann das Verfahren bei Drägerwerk an. Bei der Klage ging es nicht um die Ausschüttung von liquiden Mitteln, sondern um die Gewährung von Bezugsrechten, informierte die Verwaltung. Bei Drägerwerk war es nicht wie bei Herrn Lehmann, der auf 20 Mio. Euro „hockt“, so Herr Zours.

Angesprochen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen erklärte Herr Jüttner, Gesellschaften im Konzern erhalten Darlehen. Allerdings werden auch Darlehen von Gesellschaften im Konzern aufgenommen, hierbei vor allem von Prisma Equity AG und Beta Systems Software AG.

In diesem Zusammenhang wollte Herr Kollenda wissen, ob Herr Zours Herrn Reich einen Kredit zum Erwerb der Kremlin-Aktien angeboten hat, was Herr Zours jedoch strikt verneinte.

Eine weitere Frage beschäftigte sich mit den an die Vorstände von Beta Systems gewährten Darlehen. Zunächst einmal stellte Herr Jüttner klar, dass kein Zusammenhang mit dem Cashpool und den Zahlungen an die Vorstände besteht. Um sich an der Gesellschaft zu beteiligen, erhielten die Vorstände jeweils Kredite, die zum 31.12.2016 mit 1,25 Mio. Euro valutierten und sich etwa 20 zu 80 Prozent auf die beiden Vorstände verteilten. Der Vorstand mit dem größeren Darlehen war bei Abschluss des Cashpoolings noch gar nicht als Vorstand im Unternehmen.

Herr Kollenda stellte noch zahlreiche Fragen, die aber häufig lang zurückliegende Geschäftsjahre betrafen und somit nicht Bestandteil der Tagesordnung waren.

Als nächster Redner brachte Herr Mayer seine Verwunderung zum Ausdruck, wie viel Mühe sich Herr Lehmann mit der Deutsche Balaton AG macht. Dieses Engagement sollte er mal bei seiner Gesellschaft an den Tag legen, so der Aktionär. Zudem sollte nach Ansicht von Herrn Mayer Herr Lehmann den Mut haben, die Fragen auf der Hauptversammlung selbst zu stellen.

Anschließend erklärte Herr Sauer seinen Widerspruch zu allen Beschlussfassungen. Zudem wies der Aktionär darauf hin, dass es sich um eine öffentliche Hauptversammlung handeln könnte, da Leute durch die Fenster hereinschauen könnten. Daraufhin betonte Herr Zours, dass dies nicht der Fall sei. Außerdem sei dies die Nummer von Herrn Klein und Herr Sauer solle sich doch mal selbst etwas einfallen lassen, fügte der Aufsichtsratsvorsitzende hinzu. (Anm. d. Verf.: Gemeint ist der Saarbrücker Aktionär Manfred Klein.)

Herr Sauer bat dann um Angaben zum Abschluss des Cashpooling-Vertrags mit Beta Systems und die dabei gegebenen Sicherheiten. Laut Herrn Jüttner wurde der Vertrag am 11. Mai 2015 abgeschlossen und zum Jahresende belief sich der vereinbarte Betrag auf 25 Mio. Euro. Als Sicherheiten wurden diverse Aktien mit einem Börsenkurs von 32,4 Mio. Euro gestellt. Diesen Wert hielt der Vorstand auch für realisierbar, auch wenn in einigen Werten nur geringe Handelsumsätze vorliegen. So seien Aktien auch mit entsprechenden Abschlägen angesetzt worden. In diesem Rahmen wollte der Aktionär auch wissen, wie die Gelder aus dem Cashpool angelegt werden. Nach Aussage von Herrn Jüttner ist eine direkte Zuordnung der Summe zu den Investments nicht möglich.

Darüber hinaus thematisierte Herr Sauer ein Darlehen über 5,4 Mio. Euro von Beta Systems an die Deutsche Balaton AG, wofür 91 TEUR Zinsen für lediglich zwei Monate zu zahlen waren. Das Darlehen erfolgte im Rahmen eines Immobilienprojekts, teilte der Vorstand mit. Als Sicherheit diente dabei eine abgetretene Grundschuld. Die dafür an Beta Systems gezahlten 91 TEUR waren jedoch keine Zinsen, sondern es handelte sich bei diesem Projekt um eine Gewinnbeteiligung.

Weitere Fragen von Herrn Sauer beschäftigten sich mit dem Darlehensvertrag mit den Vorständen bei Beta Systems und den in 2016 anhängigen Anfechtungsklagen. Der Darlehensvertrag wurde im September 2015 beschlossen und die Summe wurde in mehreren Tranchen ausbezahlt, informierte Herr Jüttner. Bei einer vier- bzw. fünfjährigen Laufzeit wird das Darlehen mit 2,5 Prozent verzinst. Nach Ende der Laufzeit ist das Darlehen komplett zur Rückzahlung fällig.

Wie der Vorstand weiter ausführte, waren 2016 die Klage von Herrn Lehmann bei Balaton und die Klagen bei Hyrican weiter offen. Bei Kremlin gab es auch noch eine Klage, die nach dem Verkauf der Anteile zurückgezogen wurde.

Im Anschluss verlangte Herr Sauer eine Begründung, warum die Gesellschaft gegen eine Kapitalerhöhung bei Kremlin gestimmt hat. Laut Herrn Zours gab es keine ausreichend belastbaren Informationen und Kremlin selbst habe gemeldet, dass Vermögenswerte nicht auffindbar seien. Unter diesen Umständen sei eine Kapitalerhöhung natürlich nicht durchführbar.

Befragt nach den Kosten der Hauptversammlung bezifferte Herr Jüttner diese auf rund 10 TEUR, allerdings ohne die Aufwendungen für die Notarin Frau Seeler.

Die Frage nach etwaigen Vorgesprächen mit der Schutzgemeinschaft der Kapitelanleger (SdK) oder der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) im Vorfeld der Hauptversammlung wurde vom Vorstand verneint. Wissen wollte Herr Sauer auch den Verkaufspreis der Anteile an der AGS Portfolio AG. Hier nannte Herr Zours einen Betrag von unter 5 TEUR, allerdings mit der Chance auf eine Nachbesserung. Ferner bat der Aktionär um Angabe, ob Zahlungen an Personen wie bspw. Herrn Freitag, Frau Steeg, Herrn Knösel, Herrn Traut oder Herrn Bake geleistet wurden. Dies wurde von Herrn Zours eindeutig verneint. „Herr Reich vertritt ja die These, ich würde Leute bezahlen, um bei ihm „Rabatz“ zu machen“, führte Herr Zours weiter aus.

Anschließend erkundigte sich Herr Sauer, ob 2016 Zahlungen an GSC Research erfolgt sind. Wie Herr Birkert mitteilte, wurden lediglich 1 TEUR für die Erstellung des Berichts zur Hauptversammlung vergütet. Lediglich Frau Steeg habe ihn im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 6 und 7 angerufen und gefragt, ob er noch alle Tassen im Schrank hätte, ergänzte Herr Zours.

Dr. Appel meldete sich anschließend zu Wort und kritisierte, dass die bisherigen Redner Themen aufgegriffen haben, die 90 Prozent der Kleinaktionäre gar nicht interessieren. In diesem Zusammenhang war er mit der Begrenzung der Redezeit auf eine Stunde nicht zufrieden. Der Aktionär bemängelte auch fehlende Ausführungen in der Rede des Vorstands zu den chinesischen Beteiligungen. China ist wirtschaftlich für die Deutsche Balaton AG nicht mehr interessant, da bis auf 0,8 Mio. Euro alle Werte abgeschrieben sind, ließ der Aufsichtsratsvorsitzende wissen. Man habe aber nicht aufgegeben, um noch Geld von den „Betrügern“ zurückzubekommen. Entsprechend werde man weiterhin versuchen, Vermögenswerte in China ausfindig zu machen.

Weitergehende Informationen verlangte Dr. Appel zur Beteiligung an Marenave. Die Beteiligung an Marenave liegt derzeit bei über 3 Prozent, es handelt sich aber trotzdem um eine kleine Position. Nach den Worten von Herrn Birkert wird die Gesellschaft derzeit durch das neue Konzept vollständig entschuldet.

Danach führte Herr Bake aus, er sei von März bis November 2016 Aufsichtsratsmitglied bei Kremlin gewesen. In dieser Zeit wurde vom Gericht ein Vorstand für die Gesellschaft bestellt. Nach seiner Aussage war das bewegliche Vermögen im Wesentlichen verschwunden und Unterlagen waren nicht auffindbar. Wolfgang Wilhelm Reich sei rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt worden, habe danach aber wohl weiter gewirkt. Herr Reich habe ihn auch verklagt, er habe aber vor dem Landgericht Mannheim gewonnen. Angesichts dieser Lage musste der Vorstand dann auch Insolvenz anmelden, so Herr Bake.

Diskussionen gab es anschließend, als Herr Kenntner mit seinen Aktien in Fremdbesitz Widerspruch zu Protokoll erklären wollte. So gab er auch keine Antwort auf die Frage, ob er wisse, wer ihm die Eintrittskarte vermittelt habe. Auch der Vertreter von Herrn Engels erklärte dann noch seinen Widerspruch zu Protokoll des Notars.


Abstimmungen zu TOP 2 bis TOP 5

Nach dem Ende der Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 leitete Herr Zours zu den Abstimmungen über. Vom Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 11.640.424 Euro waren 613.597 Euro entsprechend 5,3 Prozent vertreten. Die Beschlüsse wurden alle bei wenigen Gegenstimmen im Sinne der Verwaltung gefasst. Dies waren die Entlastung von Vorstand (TOP 2) und Aufsichtsrat (TOP 3), diverse Satzungsänderungen (TOP 4) sowie die Wahl der PKF Deutschland GmbH zum Abschlussprüfer (TOP 5).


Allgemeine Diskussion zu TOP 6 und TOP 7


Zunächst meldete sich Herr Zours in seiner Eigenschaft als Vorstand der VV Beteiligungen AG zu Wort und ging auf die beiden Tagesordnungspunkte Herabsetzung des Grundkapitals im Verhältnis 100:1 und Satzungsänderungen ein. Der Ursprung der Gesellschaft reicht bis Anfang der 90er Jahre zurück. Damals wurden die Gesellschaften auch mit einem kleinen Grundkapital gegründet. Wie Herr Zours berichtete, herrschte ein ganz persönliches Verhältnis, da alle Anteilseigner bekannt waren. Damals konnte dann jeder Aktionär, der bei AEE oder der Balaton Ungarn Beteiligungen AG beteiligt war, sich über einen Optionsschein an der Deutsche Balaton Broker Holding AG beteiligen.

Herr Zours meinte, er habe großes Verständnis für Aktionäre, die nur wenige Stimmen haben und ihren Rechten nachgehen wollen. Er sei auch kein „Betonkopf“, der diesen Beschluss jetzt unbedingt durchsetzen will. Da die Gesellschaft nun über mehr Kapital verfügt, können bei verschiedenen Positionen auch höhere Risiken eingegangen werden. Der Vorschlag beruhe keineswegs darauf, dass man einige Kleinaktionäre herausdrängen möchte. Man müsse dabei auch unterscheiden, zwischen Kleinaktionären, die aus Interesse beteiligt sind, und solchen, die nur eigene Interessen verfolgen. Man habe davon ja jetzt einige Fälle wie Herrn Lehmann oder die Reich-Gruppe, führte Herr Zours aus.

Diese verfahren nach dem Motto: „Wenn Sie uns nicht in Ruhe lassen, dann kommen wir auch und machen Probleme.“ Da man bei vielen Gesellschaften beteiligt sei, schaffe dies viel Potenzial in dieser Hinsicht. So hält die Deutsche Balaton AG knapp 50 Prozent der Aktien an Hyrican, Herr Lehmann hat aber lediglich 10 Aktien an der Deutsche Balaton AG. Laut Herrn Zours war dies für ihn Anlass, TOP 7 auf die Tagesordnung zu setzen.

Hinsichtlich TOP 6 führte Herr Zours aus, dass das Geschäftsmodell der Deutsche Balaton AG nicht unbedingt für Anleger mit einem kleinen Kapitalstock geeignet ist. Auch im Bereich Private Equity könne man sich nicht einfach mit ein- oder zweitausend Euro beteiligen. Angesichts der Risiken hielt Herr Zours die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 100:1 für sinnvoll. Selbst dann habe eine Aktie einen nicht so hohen Wert, als dass Aktionäre nicht investieren könnten, zumal die Hauptversammlung auch immer Unterhaltungswert besitze. Herr Zours sagte aber zu, dass Aktionäre, die in den vergangenen drei Jahren an der Hauptversammlung teilgenommen haben, zukünftig auch als Gast zugelassen werden, falls sie keine Aktien mehr besitzen. Des Weiteren versprach Herr Zours, dass bei einem Spitzenausgleich mindestens der durchschnittliche Kurs der letzten fünf Tage vor der Maßnahme zur Anwendung kommt. Niemand solle durch die vorgeschlagene Maßnahme einen Nachteil erleiden, betonte Herr Zours.

Herr Stüfe zeigte sich wenig erfreut darüber, dass in Deutschland die Hauptversammlungskultur systematisch plattgemacht wird. Deshalb begrüßte er die geplante Zusammenlegung der Aktien. Nach seiner Ansicht würde die Deutsche Balaton AG damit auch ein Alleinstellungsmerkmal einnehmen und könnte als Vorbild für andere Gesellschaften dienen. In diesem Zusammenhang interessierte ihn, ob weitere Maßnahmen zur Stärkung der Aktienkultur wie die Einführung von Namensaktien vorgesehen sind. Laut Herrn Zours bestehen keine Pläne für eine Umstellung auf Namensaktien.

Herr Graser stimmte mit den Ausführungen von Herrn Zours nicht überein, denn schließlich könnte man mit dieser Argumentation den Punkt bei allen Gesellschaften umsetzen. Er zeigte sich auch überzeugt, dass die sogenannten „Störer“ durch diese Änderung nicht abgehalten werden. Deshalb bat er darum, dem Tagesordnungspunkt 6 nicht zuzustimmen. Wie Herr Zours ausführte, habe die Zusammenlegung von Aktien auch schon bei anderen Unternehmen zu einer sehr positiven Kursentwicklung geführt.

Herr Sauer hielt die vorgeschlagene Kapitalherabsetzung für eine Enteignung von Aktionären. In diesem Rahmen bat er um Angabe, ob sich Vorstand und Aufsichtsrat die Ausführungen der VV Beteiligungen AG zu Eigen machen. Herr Birkert erklärte, der Vorstand habe den Antrag prüfen lassen und er konnte zulässigerweise gestellt werden. Die Maßnahme bringe in Zukunft Kostenvorteile und es würde sich beim genehmigten Kapital ein größeres Volumen ergeben. Wie Herr Jüttner hinzufügte, mache sich der Vorstand den Vorschlag nicht zu Eigen.

Dagegen habe der Aufsichtsrat entschieden, sich den Antrag zu Eigen zu machen, wobei er sich enthalten habe, berichtete Herr Zours. Auf die Frage nach dem Zugang des Verlangens erklärte Herr Jüttner, das Verlangen der VV Beteiligungen AG ging per WhatsApp am 4. August und postalisch am 5. August zu.

Danach meldete sich Frau Steeg zu Wort und sie gab Herr Sauer Recht, auch wenn es ihr peinlich sei. Bisher habe sie immer darauf geachtet, sich von der Reich-Gruppe zu distanzieren. Der Antrag sei aber nichts anderes als eine Enteignung. Nach ihrer Ansicht seien die Beschlussvorlagen an Rechtswidrigkeiten kaum zu übertreffen. An Herrn Zours gewandt meinte Frau Steeg, „Ich verstehe, dass Sie keinen Bock mehr auf die Reich-Gruppe haben, was mir genauso geht“.

So hielt sie die Vertreter der Reich-Gruppe „in der ersten Reihe für relative Dilettanten“. Deshalb war für sie nicht nachvollziehbar, dass man nicht per Gesetz gegen diese Gruppe vorgehe. Immerhin schaffe die Gesellschaft mit dieser Maßnahme einen Kollateralschaden um lediglich eine Gruppe zu distanzieren. Außerdem würde die Zusammenlegung dazu führen, dass für ein Quorum zukünftig 1,6 Mio. Euro nötig wären. Allein schon aus diesem Grund könne sie dem Vorschlag nicht zustimmen.

Auf dieser Basis erwartete sie mit hoher Sicherheit mindestens drei Anfechtungsklagen. Sie forderte dabei auch, dass Herr Zours die gesamten Kosten übernimmt, die auf die Gesellschaft im Rahmen der Klagen zukommen. Im Hinblick auf TOP 7 erbat Frau Steeg eine Erläuterung der wichtigen Gründe. Dieser Punkt käme nur in absoluten Ausnahmefällen in Frage, da die Hürden sehr hoch liegen, gab Herr Zours zur Antwort. Zudem würde sich dieser Punkt auch nur auf zukünftige Aktionäre beziehen.

Nach Ansicht von Frau Steeg gibt es auch andere Möglichkeiten, die Aktionäre zu disziplinieren. Deshalb appellierte sie an Herrn Zours: „Nehmen Sie den Antrag von der Tagesordnung oder stimmen Sie mit Nein.“

Des Weiteren äußerte sie die Befürchtung, sollte die VV Beteiligungen den Prozess gewinnen, dann habe man der Reich-Gruppe den Leitfaden an die Hand gegeben, wie man es macht, um Aktionäre loszuwerden. Besonders unter diesem Gesichtspunkt regte sie noch einmal nachhaltig an, die Punkte von der Tagesordnung zu nehmen.

Im Hinblick auf die geplante Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 100:1 warf Prof. Steiner als Berater der Gesellschaft ein, dass der BGH bei Sachsenmilch sogar ein Verhältnis von 750:1 für zulässig gehalten habe. Auch Herr Zours sah vor allem TOP 7 als heiklen Punkt und man habe ihn überzeugt. Deshalb werde er mit den Stimmen der VV Beteiligungen AG nicht an der Abstimmung zu TOP 7 teilnehmen, kündigte Herr Zours an.

Herr Mayer fand den Vortrag von Frau Steeg „prima“. An die Vertreter der Reich-Gruppe gewandt führte der Aktionär aus, dort werden die Anteilseigner richtig enteignet, aber auf andere Weise. Deshalb solle man sich hier nicht als Retter der Kleinaktionäre aufspielen. Positiv wertete Herr Mayer auch den Vorschlag von Herrn Zours hinsichtlich der Verwertung von Spitzen.

Daraufhin stellte Herr Sauer noch einmal einen Antrag auf Abwahl des Versammlungsleiters, da er über einen Tagesordnungspunkt abstimmen lassen will, der höchstwahrscheinlich keine Relevanz haben wird. Da aus seiner Sicht kein wichtiger Grund vorlag, ließ Herr Zours auch hier nicht darüber abstimmen.


Abstimmungen zu TOP 6 und TOP 7

Nachdem auch diese Punkte abgehandelt waren, ließ Herr Zours über die Tagesordnungspunkte 6 und 7 abstimmen. Vom Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 11.640.424 Euro waren 608.582 Euro entsprechend 5,2 Prozent vertreten. Die Kapitalherabsetzung im Verhältnis 100:1 wurde bei 606.975 Jastimmen gegen 1.607 Neinstimmen beschlossen. Dagegen fand die Änderung der Satzung unter TOP 7 nicht die erforderliche Mehrheit, da sich Herr Zours mit seinen Stimmen enthielt und bei 318.975 Jastimmen nicht die erforderliche 75prozentige Mehrheit im Hinblick auf das vertretene Grundkapital erreicht wurde. Gegen 22:00 Uhr konnte Herr Zours dann die Veranstaltung schließen.


Fazit und eigene Meinung

Die Zahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres spielten auf der Hauptversammlung der Deutsche Balaton AG nahezu keine Rolle. Zunächst standen nur die persönlichen Interessen der Vertreter von Herrn Lehmann und der Reiche-Gruppe im Vordergrund, die mit umfangreichen Fragekatalogen lediglich das Ziel verfolgten, die Hauptversammlung in die Länge zu ziehen. Für Diskussionsstoff sorgte auch der Vorschlag des Großaktionärs, die Aktien im Verhältnis 100:1 zusammenzulegen. Hier bleibt abzuwarten, wie sich die weitere Entwicklung in diesem Punkt gestaltet.

Zahlentechnisch sieht es dagegen bei der Deutsche Balaton AG mit einem Konzernergebnis im ersten Halbjahr von 23,1 Mio. Euro nach Minderheiten sehr erfreulich aus. Dies veranlasste auch das Management, die Zielgröße beim Wachstum des IFRS-Eigenkapitals nach oben anzupassen. Der Aktienkurs entwickelte sich speziell in den letzten Monaten erfreulich. Allerdings liegt der Aktienkurs trotz der Steigerungen immer noch deutlich unter dem ausgewiesenen Eigenkapital ohne die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter von rund 268 Mio. Euro. Dies entspricht bezogen auf die Gesamtzahl der Aktien einem Wert von rund 23 Euro je Aktie. Entsprechend bietet die Aktie weiteres Kurspotenzial.


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Deutsche Balaton AG
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Hinweis: Der Autor hält Aktien der Gesellschaft.

Veröffentlichungsdatum: 18.09.2017 - 13:23
Redakteur: tre
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