"Wäre das alles nicht so traurig, geschäftsschädigend und arbeitsplatzvernichtend, was sich in Sachsen abspielt, dann könnte man über diese Provinzposse herzlich lachen. Die Länder reklamieren ja bei jeder Gelegenheit, sie hätten zu wenig Rechte. Der böse Bund würde sich überall einmischen. Lässt man die Länder aber mal machen, dann kommt nur Murks heraus. Sachsen und das ebenfalls aggressiv agierende Bayern dürfen sich vielleicht stolz Freistaat nennen. Doch eine entlegene Insel sind sie nicht. In anderen europäischen Ländern gibt es sehr dynamische Märkte für Sportwetten. Stratega-Ost wird in anderen europäischen Ländern das Sportwetten-Geschäft ausbauen. Was sich hier in Deutschland abspielt, ist ein rechtspolitischer Skandal. Das Bundesverfassungsgericht hat das Geschäftsgebaren des Staatsmonopolisten ODDSET für grundgesetzwidrig erklärt und eine gesetzliche Änderung angemahnt. Ein neues Gesetz gibt es bislang nicht. Nur ein Beschluss der Ministerpräsidenten, die sich wohl als gesetzgeberische Instanz verstehen und damit die Gewaltenteilung in unserem Land auf den Kopf stellen", kritisiert Helmut Sürtenich, Vorstandschef des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost Beteiligungen AG.
Die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts dürften den Angaben zufolge kaum die Rahmenbedingungen sein, unter denen ODDSET wirtschaftlich existieren könne. "Die Verfassungsrichter haben klare Regeln vorgegeben für die staatlichen Wettanbieter. Eine unabhängige Kontrollinstanz, das Verbot von Werbung, soweit diese über die reine Information hinausgeht und das Verbot von Vertriebswegen, die Spieler- und Jugendschutz nicht ausreichend berücksichtigen - wie Internet, SMS, aber auch TV - das alles sind Faktoren, welche das derzeitige Auftreten der staatlichen Anbieter radikal beschneiden würden", so Sürtenich. Wenn ODDSET alle Auflagen erfüllen würde, könnte es betriebswirtschaftlich einpacken und die Apologeten des Staatsmonopols müssten ihre finanziellen Pfründe abschreiben, so der Vorstand weiter.
Als andere Möglichkeit bleibe dem Gesetzgeber, das Monopol aufzugeben und den Sportwettenmarkt zu liberalisieren. Das Vorgehen der sächsischen Landesregierung sei juristisch nach der heutigen Gesetzeslage nicht haltbar, hieß es weiter.
Veröffentlichungsdatum:
11.08.2006
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15:37
Redakteur:
rpu