Die im Juni von der Hauptversammlung der OnVista AG beschlossene Sonderausschüttung wird am 16. Januar 2007 stattfinden. Diesen Termin hat der Vorstand der OnVista AG heute festgelegt. Anspruch auf die Sonderausschüttung in Höhe von 3,75 EUR je Aktie haben alle Aktionäre, die am letzten Börsenhandelstag vor dem Tag der Ausschüttung, nach Börsenschluss, Aktien der OnVista AG in ihrem Depot halten. Stichzeitpunkt für die Bezugsberechtigung ist also Börsenschluss am 15. Januar 2007.
Die Sonderausschüttung erfolgt durch Nutzung der Kapitalrücklage. Diese wurde zunächst im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln teilweise in Grundkapital umgewandelt, um im Wege einer anschließenden Kapitalherabsetzung Ausschüttungsvolumen zu schaffen. Insgesamt werden rund 25,1 Mio. EUR an die Aktionäre der OnVista ausgeschüttet, gerechnet auf Basis von 6,7 Mio. Aktien. Da im Eigenbesitz der Gesellschaft befindliche Aktien nicht bezugsberechtigt sind, verringert sich die Ausschüttungssumme gegebenenfalls entsprechend. Nach der Ausschüttung der regulären Dividende im Juni 2006 (0,10 EUR je Aktie) und Durchführung der Sonderausschüttung im Januar 2007 verfügt die OnVista AG voraussichtlich über einen Finanzmittelbestand in Höhe von rund 13,5 Mio. EUR (gerechnet auf Basis des Finanzmittelbestands zum 31.3.2006).
Gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen darf die OnVista AG die Auszahlung der Sonderausschüttung an die Aktionäre aus Gläubigerschutzgründen frühestens nach Ablauf von sechs Monaten vornehmen, gerechnet ab dem Tag, an dem die Bekanntmachung der Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister erfolgt ist.