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Deutsche Wohnen: Infos von der Hauptversammlung - Neueinteilung des Grundkapitals / Aktiensplit im Verhältnis 1:5
Die Hauptversammlung der Deutsche Wohnen AG vom 10. August 2006 ist sämtlichen Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat gefolgt.

Zustimmung fanden unter anderem folgende Tagesordnungspunkte:

- Neueinteilung des Grundkapitals / Aktiensplit im Verhältnis 1:5

- Schaffung eines genehmigten Kapitals / Ermächtigung zur Ausgabe von bis zu 50 Prozent neuer Inhaberaktien

- Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen sowie Genussrechten (insgesamt bis zu 500 Mio. EUR) / Schaffung eines bedingten Kapitals.

Nach der Eintragung der entsprechenden Satzungsänderungen in das Handelsregister strebt der Vorstand an, die nun zur Verfügung stehenden Mittel zur Finanzierung der angestrebten Zukäufe von Wohnimmobilienportfolios zu verwenden.

Der Aktiensplit dient der Verbesserung der Handelbarkeit der Aktie der Deutsche Wohnen AG sowie der Zugänglichmachung der Aktie für weitere Investorengruppen. Die Eintragung der Satzungsänderungen in das Handelsregister sowie die sich anschließende Umsetzung des Aktiensplits ist für Ende August vorgesehen.

Veröffentlichungsdatum: 11.08.2006 - 13:32
Redakteur: rpu
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