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Deutsche Telekom: Vorstand beschließt Aktienrückkauf und Einziehung - Rückkauf beginnt voraussichtlich am 14. August 2006

Der Vorstand der Deutschen Telekom AG, Bonn, ISIN DE0005557508, hat am 10. August 2006 beschlossen, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG von der durch die Hauptversammlung am 3. Mai 2006 erteilten Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien sowie zur Einziehung der zurück erworbenen Aktien Gebrauch zu machen. Der Aufsichtsrat hat der Einziehung zugestimmt.

Insgesamt sollen 62.730.182 Aktien der Gesellschaft zurück erworben werden; dies entspricht der Zahl der Aktien, die im Rahmen der Verschmelzung der T-Online International AG auf die Deutsche Telekom AG neu ausgegeben worden sind, entsprechend rund 1,4 % des derzeitigen Grundkapitals. Der Aktienrückkauf erfolgt allein zu dem Zweck, die erworbenen eigenen Aktien mit der Folge der Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen.

Die Aktien werden ausschließlich über den Xetra-Handel der Deutschen Börse AG (Frankfurter Wertpapierbörse) zurückgekauft. Der Preis je Aktie wird entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung 95-105 % des Börsenkurses betragen, der in der Eröffnungsauktion des Xetra-Handels der Deutschen Börse AG am jeweiligen Handelstag ermittelt wurde. Der Rückkauf erfolgt unter der Führung eines Kreditinstitutes, das selbständig seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft.

Der Rückkauf wird an dem Börsentag beginnen, zu dessen Handelsbeginn die Veröffentlichung des Berichts zum ersten Halbjahr 2006 und die Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 im Börsenpflichtblatt erfolgt sind. Der Rückkauf wird daher voraussichtlich am 14. August 2006 beginnen; er wird spätestens am 30. September 2006 enden. Weitere Details zum Aktienrückkaufprogramm werden gesondert vor Beginn des Handels bekannt gegeben. Der Rückkauf erfolgt in Übereinstimmung mit §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003.



Veröffentlichungsdatum: 10.08.2006 - 10:54
Redakteur: bpu
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