Im Geschäftsjahr 2005 wurde die Oddsline Sportwetten AG gegründet, die das komplette operative Geschäft im Bereich Sportwetten der Oddsline GmbH übernommen hat. Zum Zeitpunkt der Übernahme des operativen Geschäfts verfügte die Oddsline Sportwetten AG über 14 Wettbüros. In der Zwischenzeit betreibt die Oddsline Sportwetten AG bereits über 20 Wettbüros in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Weitere Filialen und die Betreuungsmandate der Büros wurden nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor wenigen Wochen erworben.
Die Oddsline Sportwetten AG ist den Angaben zufolge ein immens wachstumsstarkes und hoch profitables Unternehmen. So erzielte die Oddsline Sportwetten AG trotz ihrer nur zweimonatigen Tätigkeit im Geschäftsjahr 2005 bereits einen Gewinn in Höhe von 108.940,51 nach Steuern.
In den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2006 (Januar - März 2006) erzielte die Oddsline Sportwetten AG einen vorläufigen Gewinn in Höhe von 212.627,40 EUR nach Steuern und dies, obwohl die Bundesligasaison erst im Februar begann.
Durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 hat sich die Situation im Bereich Sportwetten nicht, wie erhofft, eindeutig geklärt, sondern ist noch verwirrender geworden. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass sich der Staat in Zukunft für eine der zwei folgenden Varianten zu entscheiden hätte:
1. Beibehaltung des Monopols und Ausschluss aller privater Anbieter vom Markt, wenn der Staat sich auf die Suchtbekämpfung konzentriert und nicht finanzielle Interessen eine übergeordnete Rolle spielen.
2. Der Staat lässt private Anbieter durch entsprechende Konzessionierung zum Markt zu.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben in der Ministerpräsidentenkonferenz am 22.06.2006 jedoch beschlossen, am staatlichen Wettmonopol festhalten zu wollen.
Nach Meinung namhafter Fachjuristen verstößt das Festhalten am staatlichen Wettmonopol zur Zeit gegen die Vorgaben der europäischen Union, sowie gegen die bereits ergangenen Urteile des europäischen Gerichtshofs, insbesondere im Fall Gambelli.
Für eine Vielzahl von Wettbüros hat die Oddsline Sportwetten AG zwischenzeitlich Schließungsverfügungen erhalten, gegen die sich die Gesellschaft derzeit gerichtlich zur Wehr setzt. Sollten die Schließungsverfügungen rechtswirksam sein, muss das operative Geschäft eingestellt werden.
Nachdem in den letzten Monaten der Aktienkurs der Cashbet AG deutlich gefallen ist, spiegeln die aktuellen Kurse nach Meinung des Managements nicht die Bewertung der Gesellschaft ausreichend wieder. Bereits ein leerer Börsenmantel dürfte nach Meinung der Vorstände bereits ein höheres Bewertungsniveau als das aktuelle Kursniveau von ca. 1,30 EUR ergeben. Die Beteiligung an dem operativ sehr erfolgreichen Unternehmen Oddsline Sportwetten AG finde im derzeitigen Kursniveau keine Berücksichtigung, hieß es.
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der Cashbet AG beschlossen, die Aktien der Oddsline Sportwetten AG an die bisherigen Aktionäre der Cashbet AG zu verkaufen, um den Aktionären direkte Beteiligungswerte an der operativ erfolgreichen Tochtergesellschaft zu bieten und so der negativen Kursentwicklung entgegen zu wirken. Dies soll im Wege eines Anteilverkaufs in Verbindung mit einer Kapitalerhöhung im Verhältnis 5:1 geschehen.
Nach Durchführung der Transaktion wird der teilnehmende Aktionär sowohl Aktien der Cashbet AG, als auch Aktien der Oddsline Sportwetten AG in seinem Depot haben. Der Vorstand der Gesellschaft ist davon überzeugt, dass durch diese Transaktion ein deutlicher Mehrwert für die Aktionäre geschaffen wird und sich die Summe der Werte der beiden Aktien deutlich über dem aktuellen Kursniveau einpendeln wird.
Die Cashbet AG wird die Agiobeträge, die in den letzten zwei Kapitalerhöhungen eingenommen wurden, somit 620.000,00 EUR, der Oddsline Sportwetten AG als zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung stellen. Dies wird dazu führen, dass die Aktien der Oddsline Sportwetten AG bereits mit einem Eigenkapital in Höhe von 2,28 jEUR e Aktie (ohne Berücksichtigung der bislang erwirtschafteten Gewinne) ausgestattet sind. Die Aktien der Oddsline Sportwetten AG mit einem Wert von ca. 2,28 EUR, bei der das operative Geschäft mit 0,00 EUR bewertet wird, können wie oben beschrieben im Verhältnis 5:1 zu 1,00 EUR je Aktie bezogen werden.
Nach Durchführung der Transaktion verfügt die Cashbet AG über ein Eigenkapital von ca. 0,94 EUR je Aktie und hat keine Beteiligungen mehr. Aufgrund der entsprechenden Börsennotiz könnten sich jedoch deutlich höhere Kurse wie bei vielen anderen Börsenmäntel von 1,00 EUR bis 1,50 EUR ergeben.
Derjenige Aktionär, der somit dieses Angebot nicht annimmt, würde eine massive Verwässerung seiner Aktien erfahren. Da jedoch der Vorstand der Gesellschaft niemanden dazu zwingen möchte, in die Oddsline Sportwetten AG weiteres Kapital zu investieren, insbesondere auch aufgrund der unsicheren rechtlichen Lage, wird die Oddsline GmbH jedem Aktionär, der dieses Angebot nicht annimmt, für das Bezugsrecht 0,30 EUR bieten.
Nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 5:1 kann jeweils für fünf Stückaktien der Cashbet AG eine Aktie der Oddsline Sportwetten AG zum Preis von 1,00 EUR je Aktie bezogen werden. Das Unternehmen fordert hiermit seine Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom 14.08.2006 bis zum 11.09.2006 bei der Gesellschaft auszuüben.
Zeichnungsberechtigt sind diejenigen Aktionäre, die am Stichtag, Samstag den 12.08.2006 um 24.00 Uhr, Aktionäre der Gesellschaft sind. Bei Zeichnung von neuen Aktien ist der Depotbestand durch das Kreditinstitut der Depotführenden Bank nachzuweisen.
Die Oddsline Sportwetten AG verfügt nach der Kapitalerhöhung und der Einzahlung in die Kapitalrücklagen über ein Eigenkapital von 1.104.000 EUR. Das Grundkapital beträgt 484.000 EUR und ist in 484.000 Stückaktien eingeteilt. Der Eigenkapitalwert je Aktie beträgt 2,28 EUR.
Der Freefloat wird ca. 20% betragen. Die Oddsline Sportwetten AG verfügt über Voraussetzungen für ein Listing im Freiverkehr einer deutschen Wertpapierbörse. Dieses soll bis Ende des Jahres realisiert werden, eine Garantie dafür kann allerdings nicht übernommen werden.
Veröffentlichungsdatum:
09.08.2006
-
15:06
Redakteur:
rpu