WCM: Verständigung mit der Finanzverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
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Steueransprüche reduzieren sich deutlich
Die WCM AG teilt mit, dass es im Rahmen der Betriebsprüfung bei der Tochtergesellschaft HM Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Beteiligungs KG, Wackerow, in Bezug auf die Anwendung des § 50 c Abs. 11 EStG zu einer tatsächlichen Verständigung mit der Finanzverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gekommen ist.
Gemäß dieser tatsächlichen Verständigung reduzieren sich die Steueransprüche gegen die WCM AG bzw. die Tochtergesellschaft aus der Betriebsprüfung von rd. 157 Mio. EUR auf einen Betrag von 14 Mio. EUR. Dafür bestehen Rückstellungen bei der Gesellschaft. Damit ist eine der wesentlichen existenzgefährdenden Forderungen gegen die WCM AG erheblich reduziert worden.