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Hauptversammlung 2012 - Gegenantraege und Stellungnahme der Verwaltung
Liebe Aktionäre, Interessenten und Freunde des Hauses,

wir möchten Sie auch auf diesem Wege über die bei der Gesellschaft eingegangenen Gegenanträge zur diesjährigen Hauptversammlung hinweisen. Die Gegenanträge finden Sie in den anhängenden -.pdf-Dateien, der Geschäftsbericht 2011 ist über diesen Direktlink ebenfalls als -.pdf-Datei abrufbar.


Stellungnahme zu den vorliegenden Gegenanträgen


Zu Tagesordnungspunkt 7
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012


Die GSC Portfolio AG ist eine kleine Aktiengesellschaft. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nicht prüfungspflichtig. Daher wurde in der Vergangenheit auf die Durchführung einer Abschlussprüfung verzichtet. Auch zukünftig ist geplant auf die Durchführung einer Abschlussprüfung zu verzichten, da die Prüfung erhebliche Kosten verursacht. Der Nutzen einer Abschlussprüfung ist äußerst gering.

Möglicherweise ist jedoch aufgrund der geplanten Änderungen der Frankfurter Börse zukünftig eine Abschlussprüfung aufgrund neuer Regularien im Börsensegment Entry Standard notwendig. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung standen die zukünftigen Pflichten diesbezüglich noch nicht fest.

Um die anfallenden Kosten für die Durchführung einer Hauptversammlung zu vermeiden, in der lediglich über die Wahl eines Abschlussprüfers beschlossen wird, haben die Aufsichtsräte beschlossen, einen Vorratsbeschluss bezüglich der Abschlussprüfung zu fassen.


Zu Tagesordnungspunkt 8
Beschlussfassung über die Durchführung einer Kapitalerhöhung


Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist es ausgeschlossen, dass zukünftig zwei Aktiengattungen bestehen. Die Ausgabe von nicht volleingezahlten Inhaber Aktien ist rechtlich nicht möglich, soweit diese nicht auf den Namen lauten. Es können somit auch keine zwei Gattungen börsennotiert werden.

§ 36 a Aktiengesetz lautet wie folgt:
Leistung der Einlagen: Bei Bareinlagen muss der eingeforderte Betrag (§ 36 Abs. 2) mindestens ein Viertel des geringsten Ausgabebetrages und bei Ausgaben der Aktien für einen höheren als diesen auch den Mehrvertrag umfassen.

Der von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Text entspricht somit dem Wortlaut des Aktiengesetzes.

Möglicherweise ist geplant, eine Wertpapierhandelsbank mit der Durchführung der Kapitalmaßnahme zu beauftragen. Wertpapierhandelsbanken zahlen in der Regel nur den geringsten Ausgabebetrag, also nur ¼ des Grundkapitalbetrags ein, um die Durchführung der Kapitalmaßnahme im Handelsregister zu erreichen. Erst nach Platzierung der Aktien wird der Restbetrag einbezahlt. Die Verwaltung möchte sich mit dieser Beschlussfassung die Möglichkeit offen halten, die Kapitalmaßnahme durch eine Wertpapierhandelsbank durchführen zu lassen.


Zu Tagesordnungspunkt 6
Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats


Über die Neuwahl von Aufsichtsräten entscheidet die Hauptversammlung. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Im Vorfeld der Hauptversammlung wurden mit allen größeren Aktionären, soweit diese der Gesellschaft bekannt waren, Gespräche bezüglich der Wahl zu Aufsichtsratsmitgliedern geführt. Größere Aktionäre, mit denen Gespräche stattgefunden haben, haben der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie möglicherweise auf der Hauptversammlung als Kandidat für den Aufsichtsrat kandidieren wollen. Daher hat der Aufsichtsrat beschlossen, drei Aufsichtsratsmitglieder zur Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen. Sollten sich keine anderen Kandidaten auf der Hauptversammlung aufstellen lassen, werden diese Kandidaten die Wahl annehmen.
 
Der Aktionär Thomas Mariotti hat der GSC Portfolio AG mit Fax vom 10.04.2012 vorgeschlagen, Frau Marion Kostinek, Rechtsanwältin aus Frankfurt am Main in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Peter Kreibich hat der GSC Portfolio AG mit Schreiben vom 09.04.2012 mitgeteilt, dass er sich als Aktionärsvertreter für die Wahl in den Aufsichtsrat bewirbt. Herr Peter Kreibich ist Unternehmer und seit Jahren einer der größten Aktionäre der GSC Portfolio AG.

Die Wahl von Herrn Peter Kreibich zum Aufsichtsratsmitglied der GSC Portfolio AG wird von weiteren großen Aktionären der GSC Portfolio AG unterstützt.

Möglicherweise bekunden im Vorfeld oder auch erst auf der Hauptversammlung weitere Personen Interesse an einem Aufsichtsratsmandat. Die Verwaltung steht der Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds der Freefloat Aktionäre offen gegenüber.


Mit freundlichen Grüßen


Alexander Langhorst                             Wolfgang Wilhelm Reich
       -Vorstand-                                                -Vorstand-

Anhänge
GSC_P_AG_-_HV_2012_-_Gegenantrage_-_Thomas_Mariotti_01.pdf,GSC_P_AG_-_HV_2012_-_Wahlvorschlag_-_Thomas_Mariotti.pdf,GSC_P_AG_-_HV_2012_-_Wahlvorschlag_-_Peter_Kreibich.pdf,GSC_P_AG_-_Einladung_HV-2012.pdf


Veröffentlichungsdatum: 13.04.2012 - 17:17
Redakteur: ala
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